Zur Erinnerung: Renate Künast forderte finanzielle Sanktionen gegen katholische Kirche wegen Missbrauchsfälle - und wie gehen die Grünen mit den eigenen Missbrauchsffällen vor?
Dokumentation des Artikels aus der Leipziger Volkszeitung vom 13. März 2010:
Der Staat sollte gegenüber der katholischen Kirche
auch zu finanziellen Sanktionen greifen, sollte sich die Amtskirche
nicht zur voll umfassenden öffentlichen Aufdeckung der
Missbrauchs-Vorkommnisse bereiterklären. In diesem Zusammenhang
nannte die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Renate Künast, in
einem Gespräch mit der aktuellen Ausgabe der "Leipziger Volkszeitung"
(www.lvz-online.de) die Zuschüsse des Staates zu kirchlichen Schulen
als denkbares Sanktionsmittel. Der Staat müsse die Kirche "politisch
zwingen, überall aufzuklären", sagte Künast. "Ich erwarte von der
katholischen Kirche, Vorbild zu werden im Umgang mit Kindern, mit
kleinen Kindern, mit den Ihnen Schutzbefohlenen. Sonst haben wir
demnächst am Ende sogar eine Debatte über private und kirchliche
Schulen." Deshalb erwarte sie von der Kirche "einen schriftlichen
öffentlich zugänglichen Bericht".
Sie selbst stehe "fassungslos davor, dass die Kirche im Augenblick
nicht in der Lage zu sein scheint, einfach klar zu sagen, wann immer
es Gerüchte oder Verdächtigungen oder Angaben von Kindern gibt, wir
geben es raus". Die Kirche müsse rasch einen schlüssigen
Verhaltenskodex erarbeiten. Alle Missbrauchs-Informationen müssten in
Zukunft immer an dritte unabhängige Personen weitergereicht werden.
"Die können es dann weitergeben an die Polizei. Dort haben die Kinder
und Eltern Ansprechpartner, wo sie keine Angst vor der Reaktion haben
müssen", meinte die Grünen-Politikerin. "Ich erwarte, dass die Kirche
sich nicht auf Verjährungsfristen bei der Entschädigung beruft,
sondern einen Fonds einrichtet, der dann von einigen Personen
bearbeitet wird, wo man sich Geld für Therapien aber auch
Schmerzensgeld holen kann. Ich erwarte von der katholischen Kirche,
dass sie sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zieht und am Ende ein
Vorbild ist."
Bei den staatlichen Sanktionsmechanismen gegen die Kirche käme die
Verweigerung bei der Abführung der Kirchensteuer aus
verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Frage. "Das werden sie gar
nicht so schnell los." Sie denke vielmehr an die staatlichen
Hilfsgelder für kirchliche Schulen. Hier müsse vor einer staatlichen
Leistung immer gefragt werden: "Habt ihr einen Kodex und
entsprechende Regeln? Habt ihr unabhängige Dritte, Ombudsfrauen oder
-männer, um Fälle von Misshandlungen, auch von sexualer Gewalt
adäquat zu bearbeiten? Das muss in Zukunft eine Mindestanforderung an
jede Schule sein." Wer sich nicht bewege, sollte es mit einer
Sanktion zu tun bekommen.