Zeitung berichtet über grausame Fälle von Willkür durch deutsche Jugendämter
In einer langen Reportage hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. März 2008 über extreme Fälle von Willkür seitens Jugendämter berichtet. Anlaß ist die Eingabe von 200 Petitionen beim Petitionsausschuß des Europäischen Parlamentes gegen Kindesentzug. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Marcin Libicki, hat sich deshalb an die deutsche Familienministerin gewandt und um eine Stellungnahme zu den teils extrem grausamen Fällen gebeten. Der Sachverhalt ist deshalb so brisant, weil der Bundestag vorhat, den Entzug des Sorgerechts der Eltern zu erleichtern.Ein Fall, den die FAZ behandelt, ist der der Familie Hoffmann mit sieben Kindern. Der Besuch der zuständigen Betreuerin wird so beschrieben: „Die guckte uns nicht in die Augen, die Kinder nässten sich ein, wenn sie da war, und meine Frau und ich wurden krank. Wir fühlten uns wie in einer Falle, wir haben gespürt: Die nehmen uns die Kinder weg, wenn wir nicht parieren." Wenn Siegfried Hoffmann von dieser Dame erzählt, dann hört sich das so an, als habe die Familie nie eine Chance gehabt: "Sie hat uns alle Sachen schlechtgemacht." Sogar das Obst aus dem Garten habe sie "Dreck" genannt. "Sie hat nie gefragt, sondern immer nur draufgehauen. Wie wenn jemand aus einer ganz anderen Welt kommen würde, der nicht versteht, was hier läuft. Dabei leben wir nur so, dass wir mit unserem Einkommen zurechtkommen.“
Dieser Fall ist schließlich glücklich abgeschlossen worden. Die Drohung, den Eltern das Sorgerecht wegzunehmen, wurde zurückgenommen: „Das Schreiben war vielleicht ein bisschen unglücklich formuliert. Eigentlich wollte ich damals nur Druck machen, dass sich etwas an der Wohnsituation ändert. Ich will den Eltern die Kinder nicht wegnehmen. Die sind ja durchaus bemüht. Und wenn bei dem Entwicklungsgutachten herauskommen sollte, dass die Kinder Entwicklungsstörungen haben, dann gehe ich davon aus, dass die Eltern das als Aufforderung begreifen werden, Hilfe anzunehmen.“
Die Hoffmanns hatten Glück. Oft werden Kinder von ihren Eltern aus fadenscheinigen Gründen getrennt, manchmal mit totaler Kontaktsperre.
Wird das Kind den Eltern erstmals weggenommen, beginnt meistens ein äußerst kostspieliger Leidensweg durch die gerichtlichen Instanzen: „Eltern, denen das Sorgerecht entzogen wurde, brauchen einen guten Anwalt. Wenn sie sich den irgendwann nicht mehr leisten können, geht es ihnen wie Ellen Jordan, deren fünfzehnjähriger Sohn Sven im vergangenen Jahr vom Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach mit Hilfe der Polizei in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Erlangen gebracht wurde. Sein Vergehen: Er hatte sich wiederholt über extremes Mobbing in der Schule beschwert und deswegen nur noch sporadisch den Unterricht besucht.“
Das kann dazu führen, daß die Kinder sich von der Familie entwöhnen und gar nicht mehr zurück wollen, wie im FAZ-Beitrag der Professor für Psychologie Uwe Jopt erklärt.
Der nun vorliegende „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ aus dem Bundesjustizministerium, möchte das Eingreifen wesentlich erleichtern.
Wenn man die Todesfälle und die Schlagzeilen dazu vor Augen hat, wird man schnell einer solchen legislativen Maßnahme zustimmen. Wer ist schon gegen die schnelle Rettung von Kindern, die dringenden Schutz bedürfen?
Dennoch ist der Gesetzentwurf mehr als problematisch. Als Lösung schlägt er unter anderem folgendes vor: „Ausgangspunkt aller Überlegungen ist dabei die Erkenntnis, dass Prävention das beste Mittel ist, um Kinder effektiv vor Gefährdungen zu schützen. Dies setzt aber voraus, dass Familiengerichte und Jugendämter ihre jeweiligen Aufgaben im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrnehmen und das Bewusstsein für die jeweiligen Rollen schärfen.“
Vorgesehen ist also eine deutliche Schwächung des elterlichen Sorgerechts und dessen Übertragung an Familiengerichte und Jugendämter. Das ist äußerst bedenklich, denn es wird ein Recht beschnitten, das die Eltern von Natur aus haben, daß heißt, sie haben es auch ohne daß es eines Staates bedürfte. Die Eltern sind die ersten Verantwortlichen für die Erziehung ihrer eigenen Kinder und besitzen das Sorgerecht für sie, ohne daß ihnen dieses Recht von einer anderen Instanz vergeben wurde, beispielsweise vom Staat.
Die Schwächung des Sorgerechts aller Eltern – denn das ist, was der Gesetzentwurf beabsichtigt – ist deshalb der falsche Weg, um Kindern zu helfen, die staatlichen Schutz brauchen. Der Entwurf stellt die Eltern praktisch unter Generalverdacht und gibt den staatlichen Instanzen eine enorme Macht gegenüber den Eltern, die schnell mißbraucht werden kann.
Jemand könnte meinen, daß hier unrealistische Schreckensvisionen gezeichnet werden. Daß dem nicht so ist, zeigen die Beispiele in der FAZ-Reportage.