Wiederholungstäter in Datteln: Erneute Anklage wegen Kinderpornografie
Ein 35-jähriger Mann aus Datteln hat erneut Kinderpornos aus dem Internet heruntergeladen und dies nur fünf Tage nach seiner Entlassung aus dem Bochumer Gefängnis. Nun muss er genau dahin wieder zurück, berichtete die Recklinghäuser Zeitung am 17.06.14.
Das Schöffengericht in Recklinghausen hat den gelernten Einzelhandelskaufmann zu 21 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Für den 35-Jährigen ist es bereits das dritte Mal, dass er wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften und sexuellen Kindesmissbrauchs ins Gefängnis muss.
Gleich nach seiner letzten Entlassung hatte sich der Angeklagte die entwürdigenden Dateien besorgt und auf seinen PC heruntergeladen. Es ging um über 1400 Bilder und 138 verbotene Videos in der Anklage der Staatsanwaltschaft.
Gleich zu Beginn der Verhandlung legte er ein Geständnis ab und leugnete nicht, dass er die gesammelten Bilder und Videos auf verschiedenen Internet Plattformen wieder zum Tausch angeboten hat. Allerdings seien pädophile Neigungen nicht der Grund für die Tat gewesen sondern habe er mit seiner “Sammelleidenschaft“ rein betrügerische Absichten verfolgt.
Das Gericht glaubte ihm nicht: „Sie sind mehrfach einschlägig vorbestraft, haben noch nie eine Therapie begonnen. Außerdem sind die Bilder hier von schwerster krimineller Qualität“, hieß es in der Urteilsbegründung des Schöffengerichts.
Das Schöffengericht in Recklinghausen hat den gelernten Einzelhandelskaufmann zu 21 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Für den 35-Jährigen ist es bereits das dritte Mal, dass er wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften und sexuellen Kindesmissbrauchs ins Gefängnis muss.
Gleich nach seiner letzten Entlassung hatte sich der Angeklagte die entwürdigenden Dateien besorgt und auf seinen PC heruntergeladen. Es ging um über 1400 Bilder und 138 verbotene Videos in der Anklage der Staatsanwaltschaft.
Gleich zu Beginn der Verhandlung legte er ein Geständnis ab und leugnete nicht, dass er die gesammelten Bilder und Videos auf verschiedenen Internet Plattformen wieder zum Tausch angeboten hat. Allerdings seien pädophile Neigungen nicht der Grund für die Tat gewesen sondern habe er mit seiner “Sammelleidenschaft“ rein betrügerische Absichten verfolgt.
Das Gericht glaubte ihm nicht: „Sie sind mehrfach einschlägig vorbestraft, haben noch nie eine Therapie begonnen. Außerdem sind die Bilder hier von schwerster krimineller Qualität“, hieß es in der Urteilsbegründung des Schöffengerichts.