Wie wirkungsvoll ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Nina Stec

Das Gesetz gegen Kinderehen in Deutschland wurde am 17. Juli 2017 vom Bundestag beschlossen und ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Im Jahr 2016 waren offiziell 1500 Minderjährige als verheiratet registriert, 361 darunter waren jünger als 14 Jahre Am häufigsten von Kinderehen betroffen und bedroht sind Mädchen aus Syrien, die seit der Flüchtlingswelle im Sommer 2015 eingereist waren. Sie machen etwa die Hälfte der verheirateten Minderjährigen aus. Aber auch Kinder aus Afghanistan und dem Irak sind häufig betroffen.

In den vergangenen beiden Jahren ist die (offizielle) Zahl der verheirateten Kinder und Jugendlichen in Deutschland gesunken: Rund 300 sollen es derzeit noch sein. Das liegt vor allem daran, dass die Ehepaare in der Zwischenzeit älter geworden sind und Volljährigkeit erreicht haben und an einem generellen Rückgang der Flüchtlingszahlen.

Aber auch das Gesetz gegen Kinderehe, welches Eheschließungen zwischen Personen unter 18 Jahren in Deutschland vollständig verbietet – davor wurden sie bei Vollendung des 16. Lebensjahres mit Erlaubnis der Eltern geduldet – und Ehen von Minderjährigen die im Ausland geschlossen wurden aufhebt, könnte etwas zur Verbesserung der Situation beitragen, vor allem wenn die Betroffenen sehr jung sind und es gilt, sie vor von ihnen nicht gewollten Zwangsehen zu schützen.

Mit dem neuen Gesetz werden Eheschließungen, bei denen ein Ehepartner jünger als 16 Jahre war, automatisch für ungültig erklärt, während Ehen die zwischen dem 16. Und dem 18. Lebensjahr geschlossen wurden zwar im Regelfall aufgehoben werden, jedoch in Ausnahmefällen bestehen bleiben können, zum Beispiel wenn eine Trennung für einen oder beide Ehepartner eine gefährliche, unzumutbare Belastung bedeuten würde, oder beide bereits volljährig sind und an ihrer Ehe festhalten wollen.

Allerdings gestaltet sich die Umsetzung des neuen Gesetzten schwierig:

Bestehende Kinderehen werden in Deutschland nur sehr selten registriert, was auch daran liegen kann, dass einige Paare nicht nach in Deutschland oder einem anderen Land gültigem Recht, sondern in Form von privaten Zeremonien verheiratet wurden.

Das Gesetz wurde auch nicht überall gut aufgenommen, so kritisiert der Bundesgerichtshof (BGH) die deutschen Vorschriften zum Verbot von Kinderehen und erachtet sie für verfassungswidrig. Statt einer generellen Aufhebung von im Ausland geschlossenen Kinderehen plädiert er für Einzelfallprüfungen.

Quellen:

https://www.brigitte.de/aktuell/gesellschaft/hunderte-kinderehen-in-deutschland-10846220.html

https://www.welt.de/politik/deutschland/article185518466/Kinderehen-Bundesverfassungsgericht-muss-Verbot-in-Deutschland-pruefen.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ehemuendig-ab-18-jahren-481606