Widersprüche im CDU-Plädoyer des neuen hessischen Sexualerziehungs-Lehrplans

CDU-Generalsekretär (CDU-Hessen) Manfred Pentz. Pressefoto CDU-Hessen
Mathias von Gersdorff

Manfred Pentz, MdL, Generalsekretär und Landesgeschäftsführer der CDU Hessens, hat in einem Brief an einige Mitglieder seiner Partei den neuen „Lehrplan zur Sexualerziehung“ des CDU-geführten Kultusministeriums vor Kritik verteidigt.

Der Protest gegen diesen Lehrplan richtet sich vor allem gegen vorgesehene Unterrichtsinhalte wie „Akzeptanz sexueller Vielfalt“, „kindliche Sexualität“, „alternative Partnerschaftsformen“ etc. Solche Themen sollen fächerübergreifend an alle Schüler ab sechs Jahren vermittelt werden. In der Altersgruppe von sechs bis zehn Jahren ist beispielsweise das Thema „unterschiedliche Familiensituationen (z.B. Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Pflegefamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften)“ verbindlich vorgeschrieben!

Manfred Pentz will eigentlich die Vorwürfe der Kritiker ausräumen, doch sein Schreiben enthält gravierende Widersprüche. Sein Brief bestätigt geradezu die Sorgen der Eltern und sonstiger Gegner des neuen Lehrplans.

Hier sollen nur die wichtigsten Punkte erläutert werden. Im Anschluss an diesen Text ist der Brief des Generalsekretärs der hessischen CDU als Dokumentation vollständig veröffentlicht. Somit kann jeder sich ein eigenes Urteil bilden.

Elternrecht und „Akzeptanz“

Manfred Pentz geht ausführlich auf das Erziehungsrecht der Eltern ein und schreibt: „Das natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach Art. 6 (2) GG wird nicht angetastet. Dieses steht vor jeglichem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Das Recht für die Erziehung der Kinder liegt bei den Eltern.“

Das sind gewichtige Worte, denn damit gibt er zu, dass die Eltern die wichtigste Rolle in der Erziehung spielen und vor allem dem Grundgesetz nach auch spielen müssen. Es ist lobenswert, wenn Herr Pentz dies ausdrücklich feststellt.

Später geht er aber auf die Formulierung von „Akzeptanz von Vielfalt partnerschaftlicher Beziehungen und geschlechtlicher Identitäten“ ein und es wird deutlich, dass der Respekt des Erziehungsrechts der Eltern nicht eingehalten werden kann. Weil dieser Punkt besonders wichtig ist, möchte ich etwas ausführlicher den Sachverhalt beschreiben. Es ist nämlich nicht möglich, „Akzeptanz“ zu fordern, ohne dass vorher verbindlich festgelegt wird, wofür man „Akzeptanz“ fordert.

In den Beratungen, die das Kultusministerium mit diversen Gremien führte, wie etwa dem Landeselternbeirat oder dem Kommissariat der katholischen Bischöfe, spielte dieser Aspekt eine große Rolle. Kritiker hielten die Forderung nach Akzeptanz als für zu weitgehend. Man könne zwar Toleranz fordern. Aber die Schulen wären nicht dazu ermächtigt, Akzeptanz von Lebensweisen zu fordern. Die Forderung nach Akzeptanz führe zu einer Indoktrinierung der Schüler.

Das Kultusministerium setzte sich über diese Bedenken hinweg und schrieb die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ im neuen Lehrplan als Unterrichtsziel fest.

Der Generalsekretär steht zu dieser Entscheidung und gibt folgende Begründung: „Es ist von Bedeutung, dass die Vielfalt eben nicht nur „erduldet“ oder „ertragen“ wird, wie es der Begriff „Toleranz“ meint, sondern dass Vielfalt „akzeptiert“ wird in dem Sinne „Du bist okay, so wie du bist“.“

An diesem Satz wird klar, wieso gerade die Forderung von Akzeptanz dermaßen - berechtigterweise - die Gemüter erhitzt. Hier geht es nämlich eindeutig um die Forderung, eine bestimmte Weltanschauung bzw. Sichtweise der Schöpfung Schülern abzuverlangen.

Entsprechend dem Brief von Generalsekretär Pentz soll ein Schüler nicht sagen dürfen: „Ich finde es NICHT okay, so wie du bist, weil ich katholisch oder evangelisch oder muslimisch bin oder weil meine Eltern mich so oder so erzogen haben.“ Nein: Die in der Schule vermittelte Sicht von Sexualität bzw. „sexueller Vielfalt“ muss die Norm werden.

Es ist absurd, wenn Herr Pentz schreibt, der Lehrplan würde das Erziehungsrecht der Eltern vollumfänglich anerkennen und respektieren, dann aber in einem Gebiet, in welchem Wertvorstellungen, Traditionen, kulturelle Herkunft und sogar politische Ansichten eine entscheidende Rolle spielen, „Akzeptanz“ einer einzigen bestimmten Sichtweise fordern.

Die Forderung nach Akzeptanz setzt hier nämlich die Festlegung auf eine bestimmte philosophische Sicht von Sexualität voraus.

Die Sicht von Sexualität, die im Lehrplan als die zu akzeptierende festgelegt wird, ist maßgeblich von der sexuellen Revolution Ende der 1960er Jahre, von der „emanzipatorischen Sexualerziehung“ Anfang der 1970er Jahre und auch von der Gender-Ideologie, nach der sexuelle Identitäten konstruiert und nicht naturgegeben seien, geprägt.

Akzeptanz dafür zu verlangen, ist ein offensichtlicher Verstoß gegen das Erziehungsrecht der Eltern, gegen die Religionsfreiheit und auch gegen das Recht der freien Meinung.

Wie absurd diese Forderung nach Akzeptanz ist, wird deutlich, wenn man den Begriff „sexuelle Vielfalt“ durch „religiöse Vielfalt“ austauscht. Religionsfreiheit ist immerhin ein verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut. Auch das Antidiskriminierungsgesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) schützt vor Diskriminierung aufgrund der Religion.

Dennoch würde kaum jemand auf die Idee kommen, beispielsweise von einem muslimischen Schüler zu verlangen, dass er zu anderen Mitschülern sagen muss: „Du bist okay, so (katholisch, jüdisch, buddhistisch, satanistisch, Odin anbetend etc.) wie du bist“.

Eine solche Forderung wäre sogar eine Beleidigung der Vernunft. Zum Beispiel sagen Christen über Jesus Christus: „Niemand kommt zum Vater, denn durch mich“ (Joh. 14,6). Angehörigen anderer Religionen kann man erläutern, wieso das so ist. Man kann sie missionieren. Man kann aber keine Akzeptanz fordern. Diese Akzeptanz muss frei erfolgen.

Das Gleiche gilt für die sogenannte „sexuelle Vielfalt“. Die christliche Schöpfungsordnung besagt: „Als Mann und Frau schuf er sie.“ Demnach existieren die Dutzende sexueller Identitäten, die man infolge einer "Akzeptanz-der-sexuellen-Vielfalt"-Ideologie unter anderem bei Facebook auswählen kann, nicht. Nach christlicher Auffassung gibt es Männer und Frauen. Der Katechismus der katholischen Kirche beurteilt Abweichungen im sexuellen Verhalten als schwerwiegende Unordnung und begründet diese Haltung nicht nur mit dem Glauben, sondern auch mit dem Naturrecht!

Keine „Indoktrination und Ideologisierung“?

Manfred Pentz wehrt sich gegen den Vorwurf, der Lehrplan würde Indoktrination oder Ideologisierung betreiben. Aus dem oben Ausgeführten wird deutlich, dass das nicht stimmen kann. Der Lehrplan ist ein Propagandaplan für eine ganz bestimmte Sicht von Sexualität, die stark von der Gender-Doktrin geprägt ist.

Herr Pentz tut außerdem noch so, als ob der „Lehrplan zur Sexualerziehung“ in einem politischen und kulturellen Vakuum entstanden wäre. Im Grunde behauptet er, die Menschen, die an dem neuen Lehrplan mitgewirkt haben, wären völlig realitätsfremde Personen, die von den großen Auseinandersetzungen der letzten Jahre rund um dieses Thema nichts mitbekommen hätten.

Das ist eine offensichtlich falsche Vorstellung über den Vorgang, wie der neue Lehrplan entstanden ist.

Die Thematisierung von „Sexualität“ ist seit Jahren entscheidend geprägt von den Organisationen, die sich für die Legalisierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ("Eingetragenen Partnerschaften"), vollem Adoptionsrecht für Homosexuelle, dergesellschaftlichen Verankerung der Gender-Doktrin etc. einsetzen. Generell werden diese Gruppen als LSBTIQ-Organisationen bezeichnet (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle und sonstige).

Man kann die Absichten dieser Gruppen für gut oder schlecht halten. Dass sie aber politische und weltanschaulich-ideologische Ziele verfolgen, ist offensichtlich. Im Wesentlichen wirken sie gegen die christlichen Vorstellungen von Mann und Frau und die von Ehe und Familie.

Zu behaupten, der neue Lehrplan sei völlig von diesen öffentlichen Auseinandersetzungen frei, ist lächerlich. Schon allein die Wortwahl der entsprechenden Passagen des Lehrplans zeigt, dass der kulturelle und politische Rahmen die Redaktion beeinflusst hat.

Wie oben schon kurz angeführt, hatte die Behandlung von Sexualität im Schulunterricht von Anbeginn an immer eine deutliche ideologische Note. „Emanzipatorischen Sexualerziehung“ folgte klarer ideologischer und politischer Ziele.

Frühsexualisierung

Herr Pentz wehrt sich auch gegen den Vorwurf der „Frühsexualisierung“ von Kindern und schreibt: „Darüber hinaus wird oftmals der Vorwurf erhoben, dass nach dem neuen Lehrplan eine „Frühsexualisierung“ stattfinde. Diese Behauptung ist falsch, wie ich Ihnen am Beispiel der Empfehlungen für Kinder im Grundschulalter aufzeigen möchte: Neben dem Wissen um den menschlichen Körper geht es für diese Altersgruppe auch um altersgemäße Prävention zum Schutz vor sexuellem Missbrauch, um Schwangerschaft, Geburt und Neugeborene sowie um unterschiedliche Familiensituationen, zu denen neben der klassischen Mutter-Vater-Kind-Familie auch Alleinerziehende, Pflegefamilien und gleichgeschlechtliche Partnerschaften zählen. Kein Thema in der Grundschule sind hingegen unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten – weder im alten noch im neuen Lehrplan. Beides kam und kommt erst in der weiterführenden Schule zur Sprache.“

Nun, in der Tat ist es so, dass der Begriff „Frühsexualisierung“ manchmal etwa inflationär und aufgebauscht verwendet wird. Ob und wie stark Kinder „sexualisiert“ werden, hängt zudem entscheidend davon ab, wie diese Inhalte konkret in der schulischen Praxis vermittelt werden. Entsprechende Lehrmaterialen, wie etwa die „Praxisbücher Grundschule Sexualerziehung“ des Westermann Verlages, geben allerdings Anlass zu großer Sorge.

Um aber beim Brief von Manfred Pentz zu bleiben: Möglicherweise werden keine Details des Geschlechtslebens den Kindern zwischen sechs und zehn Jahren vermittelt. Doch jedenfalls sollen sie zur Kenntnis nehmen (und akzeptieren!), dass es beispielsweise „gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften“ gibt.

Es ist aber nicht möglich zu erläutern, was eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist, ohne ein Minimum auf das Geschlechtsleben dieser Personen einzugehen, denn das Sexuelle ist das Wesensmerkmal dieser Partnerschaften.

Es gibt nämlich viele Konstellationen, in denen Männer oder Frauen zusammenleben, ohne verheiratet zu sein und in welchen das Sexuelle gar keine Rolle spielt. Viele Menschen gleichen Geschlechts leben zusammen, ohne dass eine sexuelle Anziehung Anlass zu diesem Zusammenleben gegeben hätte.

Um beim Beispiel der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ( - das ist ja nur eine der vielen Partnerschaften, die behandelt werden sollen -): Das Sexuelle muss mindestens ein Minimum erläutert werden, damit das Wesen dieser Form von Partnerschaften begreiflich wird. Und das soll mit Kindern ab sechs Jahren geschehen.

Wie kann man dann noch behaupten, es fände keine Sexualisierung statt, zudem keine gegen den Willen und das Werturteil der Eltern? Es geht nicht! Der neue Lehrplan muss gewisse Erläuterungen über das Geschlechtsleben an Kinder ab sechs Jahren vermitteln, um den Auftrag zu erfüllen, den er sich selber gestellt hat: die Akzeptanz vielfältiger sexueller Lebensweisen.

Es ließen sich weitere Widersprüche im Schreiben des Generalsekretärs erläutern. Doch anhand dieser Ausführungen wird deutlich: Der neue „Lehrplan zur Sexualerziehung“ missachtet das Erziehungsrecht der Eltern, mutet Kindern Inhalte über das Sexualleben zu, für die sie nicht die nötige Reife haben und ist maßgeblich ideologisch beeinflusst. Aus diesen Gründen muss der Lehrplan zurückgezogen werden.


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Dokumentation: Brief von Manfred Pentz zum neuen Lehrplan Sexualerziehung:

Per E-Mail am September 30, 2016

Sehr geehrter Herr ...,

Lehrpläne und schulische Curricula werden regelmäßig überholt und dabei aktualisiert. So ist es auch jetzt bei der Überarbeitung des Lehrplans für Sexualerziehung geschehen. Der bisher geltende Lehrplan stammt von 2007 und bedurfte einer Anpassung an geänderte rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, zu denen auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört.

Für uns in der CDU waren dabei mehrere Punkte wichtig, die auch in der Neufassung klar zum Ausdruck kommen:

1. Das natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach Art. 6 (2) GG wird nicht angetastet. Dieses steht vor jeglichem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Das Recht für die Erziehung der Kinder liegt bei den Eltern. Dies greift auch der neue Lehrplan auf („Die Entwicklung der ganz persönlichen Einstellung zur Sexualität gehört in erster Linie in die Familie“).

2. Ehe und Familie, die eine zentrale Rolle im Familien- und Gesellschaftsbild der CDU spielen, werden ausdrücklich hervorgehoben: „Sexualerziehung soll (…) die grundlegende Bedeutung von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Grundgesetz vermitteln.“

3. Von zentraler Bedeutung ist außerdem das Kindeswohl, das in der Formulierung des „Persönlichkeitsrechts des Kindes“ zum Ausdruck kommt, welches zu beachten ist.

Insofern finden unsere schon immer gültigen Werte und Normen an zentraler Stelle auch des neuen Lehrplans ihren Niederschlag.

Auf der anderen Seite sind nicht-eheliche Partnerschaften, „Patchwork-Familien“ und gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht nur gesellschaftliche Realität in Deutschland, sondern werden vom Staat auch rechtlich anerkannt (Bsp.: Eingetragene Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare). Dieser Entwicklung tragen wir mit dem neuen Lehrplan nun in der schulischen Lebenswelt Rechnung. Das hilft auch den Kindern, Gegebenheiten, die sie in ihrer Umgebung wahrnehmen, in der Schule zu besprechen, Fragen zu stellen und damit einordnen zu können.

Der neue Lehrplan Sexualerziehung durchlief im Vorfeld seiner Inkraftsetzung ein intensives Beteiligungsverfahren, bei dem zahlreiche Institutionen und Gremien – vom Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, über den Landespräventionsrat und die Landesschülervertretung bis hin zur Evangelischen und Katholischen Kirche – involviert waren und Stellung beziehen konnten. Dabei stieß der Lehrplan Sexualerziehung insgesamt auf breite Unterstützung, wobei die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der beteiligten Institutionen so weit als möglich berücksichtigt wurden. Dem Landeselternbeirat (LEB) wurde der Lehrplan zur Zustimmung vorgelegt. Richtig ist, dass sich der LEB als Gremium zumindest mehrheitlich nicht zu einer Zustimmung durchringen konnte, wenngleich auch hier sehr kontrovers diskutiert wurde.

Stein des Anstoßes war dabei insbesondere die Formulierung von „Akzeptanz“ von Vielfalt partnerschaftlicher Beziehungen und geschlechtlicher Identitäten. Einigen wäre hier die Formulierung von „Toleranz“ lieber gewesen. Wo liegt aber nun der Unterschied? Unser Ziel ist, dass wir in den Schulgemeinden einen wertschätzenden und diskriminierungsfreien Umgang miteinander pflegen. Und daher ist es von Bedeutung, dass die Vielfalt eben nicht nur „erduldet“ oder „ertragen“ wird, wie es der Begriff „Toleranz“ meint, sondern dass Vielfalt „akzeptiert“ wird in dem Sinne „Du bist okay, so wie du bist“. Niemandem wird dabei eine Ideologie aufgezwungen, niemand wird in eine Rolle gedrängt.

Darüber hinaus wird oftmals der Vorwurf erhoben, dass nach dem neuen Lehrplan eine „Frühsexualisierung“ stattfinde. Diese Behauptung ist falsch, wie ich Ihnen am Beispiel der Empfehlungen für Kinder im Grundschulalter aufzeigen möchte: Neben dem Wissen um den menschlichen Körper geht es für diese Altersgruppe auch um altersgemäße Prävention zum Schutz vor sexuellem Missbrauch, um Schwangerschaft, Geburt und Neugeborene sowie um unterschiedliche Familiensituationen, zu denen neben der klassischen Mutter-Vater-Kind-Familie auch Alleinerziehende, Pflegefamilien und gleichgeschlechtliche Partnerschaften zählen. Kein Thema in der Grundschule sind hingegen unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten – weder im alten noch im neuen Lehrplan. Beides kam und kommt erst in der weiterführenden Schule zur Sprache.

Für alle Themen und Inhalte gilt aber gleichermaßen, dass die Erziehungsberechtigten rechtzeitig und ausführlich auf Elternabenden über Ziele, Inhalte und die im Unterricht einzusetzenden Lehr- und Hilfsmittel informiert werden. Sie können also sicher sein: Indoktrination und Ideologisierung haben nach wie vor keinen Platz in der Schule! Deshalb ist es mir an der Stelle auch wichtig zu betonen, dass der neue Lehrplan zur Sexualerziehung an keiner einzigen Stelle einer wie auch immer gearteten „Gender-Ideologie“ das Wort redet. Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, gegen eventuelle Verstöße zu protestieren. Die Sorgen, die es im Zusammenhang mit dem neuen Lehrplan für Sexualerziehung gibt, sind verständlich aber unbegründet.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

Freundliche Grüße
Manfred Pentz MdL

CDU Hessen
-Generalsekretär und Landesgeschäftsführer-