Weitere Argumente gegen die geplante Reform des Sexualstrafrechts: 20-30 Prozent der erotischen Aufnahmen zwischen Jugendlichen kommen ins Internet
Laut Informationen von Torsten Gembs, Vorstand des Biometrischen Suchdienstes «ProComb» in Dortmund, kommen etwa 20-30 Prozent der erotischen oder pornographischen Fotos und Filme, die Jugendliche aufnehmen, irgendwann ins Internet.Die Firma ProComb ist ein Suchdienst für solche Filme. Die Kunden sind fast immer Frauen, die erfahren haben, daß ihr „Ex“ solche Aufnahmen aus Rache im Internet veröffentlicht hat.
Diese Informationen sind vor allem hinsichtlich der geplanten Entkriminalisierung dieser Aufnahmen durch ein Gesetzesprojekt der Bundesregierung wichtig.
In vielen Fällen sei es der rachsüchtige Ex-Freund, der persönliche Aufnahmen der Frauen auf pornographischen Internetseiten veröffentliche, sagt Torsten Gems. Viele der Betroffenen hätten aber via Webcam-Chat erotische Bilder mit einem Unbekannten ausgetauscht. „Was sie nicht wissen: Die Webcams sind keine reine Live-Sache. Mit denen kann auch aufgezeichnet und hochgeladen werden“, sagt Gems.
Einige seiner Kundinnen hätten aber auch die Erfahrung gemacht, daß sie Opfer von Hacker-Angriffen geworden seien. Die Computerprofis hätten sich unerlaubt Zugang zum privaten PC der Betroffenen verschafft und Bilder oder Videos heruntergeladen.
Mit Hilfe eines Paßfotos erstellt ProComb ein biometrisches Muster - vergleichbar mit einem individuellen genetischen Fingerabdruck. Das Bild durchläuft dann das gigantische Foto- und Video-Archiv des Unternehmens, in dem ausschließlich Erotik-Aufnahmen lagern.
Hilfe suchen die Opfer auch bei «internetvictims.de», einer Initiative gegen Rufschädigung und Verleumdung im Netz. Diese versteht sich als Plattform, auf der sich die Betroffenen austauschen können. Viele der Betroffenen würden von ihrem Bekanntenkreis darauf aufmerksam gemacht, daß erotische Bilder im Netz kursierten.
Der Bundesverband der Informationswirtschaft (BITKOM) in Berlin rät den Opfern in solch einem Fall zu rechtlichen Schritten: «Wenn das Bildmaterial vom Opfer selbst aufgenommen wurde, hat es einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch, den es gegen die Veröffentlichung geltend machen kann», sagt ein Sprecher des Verbandes. Es könne auch eine einstweilige Verfügung beantragt werden, damit das Material schnell aus dem Netz genommen wird. Im Übrigen gelte das allgemeine Persönlichkeitsrecht, auf dessen Grundlage eine Klage auf Unterlassung und Entfernung möglich sei.