Was soll man von Kinderrechten im Grundgesetz halten?
Etliche SPD-Politiker, darunter der Bundesvorsitzende und Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, fordern eine Einfühgung von sog. Kinderrechten in das Grundgesetz. Im wesentlichen wird ein nicht näher spezifiziertes Recht auf „gewaltfreie Erziehung“ im Grundgesetz angestrebt. Dadurch sollen Kinder besser vor Gewalt und von Verwahrlosung geschützt werden. Motiviert wurde diese Forderung durch die Kindestötungen durch Eltern in der jüngeren Vergangenheit.Zunächst wird es aber keine Grundgesetzänderung geben. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat beim sog. Kindergipfel am 19. Dezember 2007 die Forderung der SPD-Politiker abgelehnt, dafür aber etliche prophylaktische Maßnahmen befürwortet. So soll beispielweise die Zusammenarbeit zwischen Hebammen, Kinderärzten, Jugendämtern und Polizei erleichtert werden. Dadurch soll eine Art Früherkennungssystem geschaffen werden, damit Fälle von Mißhandlungen nicht erst dann erkannt werden, wenn es zu spät ist.
Was soll man von Kinderrechten im Grundgesetz halten?
Die Forderung der SPD-Politiker läßt den Eindruck entstehen, daß Kinder zur Zeit nicht im Grundgesetz berücksichtigt seien. Das ist selbstverständlich nicht der Fall, denn Kinder genießen dieselben Rechte wie alle andere Menschen auch, so daß sie schon heute gesetzlich vor Gewalt geschützt sind und noch mehr vor Totschlag.
Außerdem werden heute schon Kinder im Grundgesetz besonders berücksichtigt. In Absatz 6, Satz 2 heißt es: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Verwahrlosung bzw. Vernachlässigung durch die Eltern sind also schon in der gegenwärtigen Fassung des Grundgesetzes beachtet.
Die Forderung der SPD-Politiker würde also keinen weiteren Schutz für die Kinder bedeuten, aber sehr wohl eine weitere Einschränkung der Erziehungsrechte der Eltern. Linksgerichtete Politiker haben seit je her die Neigung, die Erziehung der Kinder dem Staat zu überlassen oder zumindest die Erziehungsarbeit der Eltern staatlicherseits zu bestimmen. Schon immer haben linke Politiker ein Mißtrauen gegen die Familie gehabt - insbesondere gegen die bürgerliche - weil sie dort eine Quelle von elitärem und konservativen Denken sehen. Der Staat würde stattdessen die Kinder entsprechend den Idealen des Sozialismus erziehen, und aus Gründen, die nicht erläutert werden, wäre diese Erziehung qualitativ besser. Man erkennt hier den alten Glauben an einen allmächtigen Staat, der für das Wohl aller sorgen muß, denn der Einzelne weiß nicht, wie gut er leben soll - sehr wohl aber die SPD.
Diese Ideen finden in letzter Zeit auch eine gewisse Sympathie in bürgerlichen, rechten und sogar konservativen Kreisen. Nicht nur die Todesfälle von Kindern, sondern auch die äußerst defizitäre Integration von Kindern von Ausländern, insbesondere Muslimen, ruft bei vielen nach staatlichen Maßnahmen. Natürlich ist es wichtig, daß diese Kinder zumindest ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und sich in der deutschen Kultur zurechtfinden, damit sie nicht immer wie Touristen hier leben. Aber man sollte dabei beachten, das Kind nicht mit dem Bad auszuschütten. Vor allem sollte man soziale Problemfälle nicht als Leitfaden für eine flächendeckende Familien- und Erziehungspolitik machen.
Den Kindern wird nicht geholfen, wenn man ihren Eltern die Erziehungsrechte einschränkt. Ganz im Gegenteil, denn dadurch wird das Verantwortungsbewußtsein vieler Eltern für die Erziehung ihrer Kinder geschwächt. Nur mehr Verantwortung und ein stärkeres Bewußtsein für die Rechte und die Pflichten bei der Kindererziehung können den Kindern wirklich helfen. Dies kann aber nur gelingen, wenn die moralische Basis vorhanden ist, damit gesunde Familien entstehen.
Die Politik kann manches dazu betragen, um eine moralisch saubere und damit familienfreundliche Atmosphäre zu schaffen: Entschlossene Anwendung des Jugendmedienschutzes, um die Pornographie in den Medien einzuschränken; Verbot von Blasphemie und Förderung der christlichen Werte; Stärkung des Bewußtseins für das Recht auf Leben der Ungeborenen; Förderung des Bewußtseins und des Verständnisses für Verzicht, vor allem hinsichtlich der Sexualität; Verbot von Erotik und von Pornographie, die als „Sexualaufklärung“ getarnt werden usw.
Solche Maßnahmen, die zu einer Stärkung der Familie, der Mutter- und der Elternschaft beitragen würden, würden auch die Kinder vor Mißhandlungen und vor Verwahrlosung schützen.