Wann wird endlich das Erziehungsrecht der Eltern respektiert? Wieder Zwangsmaßnahmen gegen Eltern eines Kindes, das Sexkunde ablehnt
(Mathias Ebert in Christliches Forum) Melitta wohnt mit ihren Eltern bei Meschede, sie hat 7
Geschwister und besucht die 4. Klasse der Grundschule in Eslohe/Reiste.
Von den Lehrern dieser Schule wird sie stets wegen ihres auffallend
positiven Verhaltens gelobt. Als jedoch der Sexualkundeunterricht in
ihrer Grundschule eingeführt wird, verlässt Melitta M. den Unterricht,
da sie sich bei diesem Thema nicht mehr wohl fühlt.
Dass ihr Verhalten nur nachvollziehbar ist, zeigen übrigens
die jüngsten Vorfälle aus Borken, wo am 27.6.2013 acht Schüler der 6.
Schulklasse kollabierten, als man ihnen Abbildungen von
Geschlechtsorganen vorlegte.
Melitta wurde schließlich, nach einem Gespräch mit der
Schulleitung, von der Rektorin und einer weiteren Lehrerin, gewaltsam
ins Klassenzimmer gezogen und musste wegen ihres Wiederstandes den Rest
der Stunde im Lehrerzimmer absitzen.
In Anbetracht der Tatsache, dass wir an deutschen Schulen
mittlerweile Alternativ-Unterricht für konfessionslose Kinder und an
vielen Schulen sogar Islamunterricht für muslimische Schüler anbieten,
um möglichst tolerant zu wirken, ist diese intolerante und von unseren
Gesetzgebern vorgegebene Vorgehensweise nicht nachvollziehbar.
Schlimmer noch: Da dem Schulamt nämlich die Stunde im
Lehrerzimmer sowie eine weitere Sexualkundestunde als Fehlstunden
gemeldet wurden, kam die Maschinerie der Behörden in Gang: Nach einem
Bußgeldbescheid mit folgender Zahlungsverweigerung von Melittas Eltern
folgte eine Anklage vor Gericht, dann der Besuch des Gerichtsvollziehers
und schließlich die Weiterleitung ans Oberlandesgericht, wo sich die
Eltern nicht mehr selber verteidigen durften.
Nach einer weiteren, letztmaligen Zahlungsaufforderung, wurde
Melittas Vater Eugen M.
Schließlich mitgeteilt, dass sowohl ihm, als
auch seiner Ehefrau Luise, für einen Tag Erzwingungshaft angeordnet wird
und sie sich bitte freiwillig bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt
melden mögen.
Da Eugen M. von seiner Unschuld überzeugt war, kam er dem
nicht nach und wurde daraufhin von Justizvollzugsbeamten abgeführt und
schließlich inhaftiert. Seine schwangere Ehefrau Luise bekam das gleiche
Urteil und es bleibt abzuwarten, wie die Behörden, aufgrund ihrer
Schwangerschaft weiter verfahren werden.