Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt Verbot von Gehsteigberatung vor der Beratungsstelle von Pro Familia
Freiburg hat dem Verein „Lebenszentrum - Helfer für Gottes Kostbare Kinder Deutschland e. V." unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 250 Euro verboten, vor der Beratungsstelle von Pro Familia Informationen über das Leben der Ungeborenen zu verteilen. Der Münchner Verein hatte gegen eine Gerichtsentscheidung vom 4. März 2011 geklagt, doch das Verwaltungsgericht hat nun das Verbot bestätigt. Broschüren, Bilder oder Gegenstände dürfen im Umkreis von 70 Metern Frauen, die höchstwahrscheinlich Betroffene sind, nicht gezeigt oder überreicht werden.Das Verwaltungsgericht Freiburg hat betont, Gegenstand der Untersagung sei in sachlich-inhaltlicher Hinsicht das Verbot, Personen auf eine Schwangerschaftskonfliktsituation anzusprechen oder ihnen unaufgefordert Broschüren, Bilder oder Gegenstände zu diesem Thema zu zeigen oder zu überreichen.
Der bloße Aufenthalt in der Humboldtstraße, wo sich die Beratungsstelle von Pro-Familia befindet, und allgemein gehaltene Formen der Meinungsäußerung wie Mahnwachen, Gebetsvigilien, Hochhalten von Transparenten und Spruchbändern wurden nicht verboten.
Das Verwaltungsgericht hält das Ansprechen auf eine Schwangerschaftskonfliktsituation in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Nähe zu einer Beratungsstelle mit dem erforderlichen Grad an Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Frauen.
Das generelle Ansprechen zu diesem Thema wurde vom Gericht nicht verboten, sondern nur in einem räumlich eng umgrenzten, etwa 70 m langen Bereich.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit zur Berufung innerhalb eines Monats.
(Aktenzeichen: VG Freiburg 4 K 1112/11)