Verbreitung von Pornographie: “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“

<p>(DVCK e.V. - Aktion Kinder in Gefahr) "Kinder, die oft unwissend pornographische Bilder im Netz verbreiten?" Wie die FAZ am 14. August 2021 berichtet, werden immer mehr strafbare Bilder aus sämtlichen widerlichen Bereichen wie Pornographie, Hitler-Bilder und Hakenkreuze, Enthauptungs-Videos, gewaltverherrlichende Bilder, Kinder- und Jugendpornographie sowie pornographische Schriften von Kinder an Kinder gesendet und im Internet verbreitet. Oft ohne Wissen, dass es sich um eine Straftat handelt.</p> <p>Oft geben Kinder an diese Bilder oder Videos „aus Spaß“ weitergeleitet zu haben, ein Unrechtsbewusstsein findet extrem selten statt. Aufgrund dieser Tatsache ist es so wichtig mit den Kindern und Jugendlichen zu sprechen um ihre Empathiefähigkeit zu fördern. Es stehen hinter diesen Bildern eben Opfer, die nicht selten mit langfristigen psychischen Problemen zu kämpfen haben.</p> <p>Im Kampf gegen Kinderpornografie ermittelt auch das Polizeipräsidium Mittelhessen und deckt erschreckende Tatsachen auf: Die Tatbestände sind in den letzten fünf Jahren explodiert: 2016 waren es noch 5687 Straftaten wegen Erwerb, Verbreitung, Besitz und Herstellung von Kinderpornographie. 2020 wurden bereits 18 761 Taten registriert. Das ist eine Steigerung von 230 Prozent! Und in ganz Deutschland geht die Zahl der Minderjährigen, die diese Taten begehen in gleicher Weise durch die Decke. Dabei ist die Dunkelziffer nach Einschätzung von Experten riesig. „Die PKS kann nur eine Annäherung an die Wahrheit sein“, sagte Bubenitschek der Deutschen Presse-Agentur.</p> <p>Auch die Offenburger Polizei berichtet bei ihren Ermittlungen von etwa drei von vier Fällen die auf „Schulhof-Kinderpornografie“ zurück zu führen sind. Ein zusätzliches Problem ist, dass sich die Täter oft nicht bewusst sind, dass sie mit der Verbreitung eine Straftat begehen. Und die Verbreitung ist kein Kavaliersdelikt. Eine Nacktaufnahme einer 13-Jährigen, die das Bild als Liebesbeweis an ihren Freund schickt gilt nach dem Gesetz als Kinderpornographie.</p> <p>Aus Sicht des Präventionsbeauftragten des Weißen Rings, Günther Bubenitschek, fehlt es an Aufklärung: Viele wüssten schon nicht, dass Whatsapp gemäß Nutzungsbedingungen erst ab 16 Jahren erlaubt sei.</p> <p>Präventiv sollten Eltern das Gespräch mit ihrem Kind suchen und es für dieses Thema sensibilisieren. Das Verbreiten von Kinder-, Jugend- und Tierpornografie ist kein Scherz, sondern eine Straftat und hat weitgreifende Konsequenzen. Kinder unter 14 Jahren sind zwar strafmündig, dennoch können Hausdurchsuchungen von der Polizei jederzeit durchgeführt werden, wobei alle Handys, Laptops, Tablets und Spielekonsolen beschlagnahmt werden. Auch Eltern müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn der Handyvertrag über sie läuft. Ganz wichtig sind auch Sicherheitseinstellungen am Smartphone von Kindern.</p>