Verbot der Gehsteigberatung vor Pro-Familia in Freiburg i.Br. wahrscheinlicher

Laut Informationen der „Badischen Zeitung“ vom 11. März 2011 hat das Verwaltungsgericht Freiburg den Antrag des Vereins "Lebenszentrum – Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland" abgelehnt. Dem Verein war verboten worden, in der Humboldtstraße schwangere Frauen, die dabei waren die Beratungsstelle von „Pro Famiia“ zu besuchen, anzusprechen. Das Verwaltungsgericht ließ verlauten, daß dieses Verbot voraussichtlich rechtmäßíg sei. Es ginge bei der Gehsteigberatung nämlich nicht um eine Ausübung des Rechts auf freie Meinung, sondern um ein Ansprechen schwangerer Frauen durch Unbekannte. „Meinungskundgebungen wie etwa Mahnwachen oder das Hochhalten von Transparenten seien (von einem Verbot) nicht betroffen; auch habe die Stadt keine Bannmeile gegen den Verein verhängt“, so die Badische Zeitung.

Sollte die Gehsteigberatung tatsächlich verboten werden, wäre das ein Skandal. Abtreibung ist in Deutschland nach wie vor eine illegale Handlung, durch die ein Kind getötet wird. Deshalb darf die Gehsteigberatung nicht bloß als ein „persönliches Ansprechen durch Unbekannte“ angesehen werden, sondern als ein Versuch, Leben zu retten. Dann Aktionen und Methoden gerechtfertigt, die in anderen Situationen als unangemessen erscheinen könnten.

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