Vatikan protestiert bei UNO gegen selektive Pränataldiagnostik
(Katholische Presseagentur Österreich - AP) Vorgeburtliche Diagnostik, die
über Leben oder Tod eines ungeborenen Kindes entscheide, ist
"unvereinbar mit der Konvention über die Rechte von Kindern": Das hat
der Vatikan-Beobachter bei den Vereinten Nationen, Erzbischof Francis
Chullikatt, in einer Ansprache vor der Sitzung der
Kinderrechtskonvention der UNO in New York erklärt, die der Vatikan
diese Woche veröffentlichte. Ungeborene Kinder gehörten nicht zu einer
"Unterkategorie des Menschlichen" und jedes Kind habe vor allem das
Recht darauf, "überhaupt geboren zu werden", so der Päpstliche Gesandte.
Das Recht auf Leben müsse, so Chullikatt, für alle Menschen in den Grundrechten garantiert sein, ohne Unterscheidung wie etwa nach Geschlecht, Behinderungen oder eugenische Politikerentscheidungen. Pränataldiagnostik mit Absicht der Selektion sei daher strikt abzulehnen.
Die UN-Mitgliedsstaaten stünden laut dem Apostolischen Nuntius in der Pflicht, die Familie "zu beschützen, zu fördern und zu stärken": Die Familie, "nicht der Staat", gebe den Kindern ein Zuhause, ernähre sie und erziehe sie zum Vorteil der nächsten Generation der Gesellschaft. Verteidigung der Kinderrechte erfordere somit Schutz der Familie, und erst ausreichende Hilfsangebote an Eltern für die Kindeserziehung würden jenem Grundsatz Rechnung tragen, demzufolge jedem Kind das Lebensumfeld für die bestmögliche körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung zusteht.
Kritik äußerte der Erzbischof gegenüber Formulierungen in einem diskutierten Dokument des UN-Kommitees wie "sexuelle Identität" oder "gender", die eine "unglückliche Wortwahl" darstellten, da es zu ihnen keineswegs einen "internationalen juridischen Konsens" gebe. Auch sei es falsch von der UNO, eine Erziehung der Kinder hin zu "sicherer Abtreibung" oder die Darstellung von Abtreibung als Methode der Familienplanung zu fordern. Chullikatt: "Abtreibung ist niemals sicher, weil sie das Leben des Kindes tötet und auch der Mutter Schaden zufügt".
Das Recht auf Leben müsse, so Chullikatt, für alle Menschen in den Grundrechten garantiert sein, ohne Unterscheidung wie etwa nach Geschlecht, Behinderungen oder eugenische Politikerentscheidungen. Pränataldiagnostik mit Absicht der Selektion sei daher strikt abzulehnen.
Die UN-Mitgliedsstaaten stünden laut dem Apostolischen Nuntius in der Pflicht, die Familie "zu beschützen, zu fördern und zu stärken": Die Familie, "nicht der Staat", gebe den Kindern ein Zuhause, ernähre sie und erziehe sie zum Vorteil der nächsten Generation der Gesellschaft. Verteidigung der Kinderrechte erfordere somit Schutz der Familie, und erst ausreichende Hilfsangebote an Eltern für die Kindeserziehung würden jenem Grundsatz Rechnung tragen, demzufolge jedem Kind das Lebensumfeld für die bestmögliche körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung zusteht.
Kritik äußerte der Erzbischof gegenüber Formulierungen in einem diskutierten Dokument des UN-Kommitees wie "sexuelle Identität" oder "gender", die eine "unglückliche Wortwahl" darstellten, da es zu ihnen keineswegs einen "internationalen juridischen Konsens" gebe. Auch sei es falsch von der UNO, eine Erziehung der Kinder hin zu "sicherer Abtreibung" oder die Darstellung von Abtreibung als Methode der Familienplanung zu fordern. Chullikatt: "Abtreibung ist niemals sicher, weil sie das Leben des Kindes tötet und auch der Mutter Schaden zufügt".