Vatikan lehnt UN-Behindertenkonvention wegen Abtreibung ab


Anlässlich des Welttags der Behinderten am Mittwoch, 3. Dezember 2008, kritisierte der Vatikan die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen (UN). Sie war bereits Ende 2006 von der UN-Vollversammlung angenommen und in der Folge von mehreren Ländern bestätigt worden. Weil die Konvention kein ausdrückliches Verbot von Abtreibungen beinhaltet, wird der Heilige Stuhl diese nicht ratifizieren.

Insbesondere werden die Artikel 23 und 25 der Behindertenkonvention kritisiert, wobei in Artikel 23 die Rechte der Behinderten „auf familiäre Planung und auf Sexualunterricht“ hervorgehoben und in Artikel 25 das Recht der Behinderten auf Zugang zu allen gesundheitlichen Dienstleistungen garantiert „inklusiv jener, die die sexuelle Gesundheit betreffen“ werden. Vornehmlich übt der Heilige Stuhl Kritik am Begriff der „sexuellen Gesundheit“, die in manchen Staaten auch die Abtreibung einschließt.

Es sei tragisch, dass eventuelle Missbildungen des Fötus als Bedingung für die Abtreibung betrachtet werden, ließ der Vatikan verlauten. Stattdessen solle eine Behindertenkonvention Schutz von Behinderten vor Diskriminierungen zu betonen. In dem Dokument werden in diesem Sinne auch alle Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, gesetzliche und praktische Hürden für Behinderte abzubauen.

Erst vor kurzem hatte sich Erzbischof Celestino Migliore in einem Interview kritisch zu einer Initiative Frankreichs bei den Vereinten Nationen geäußert, wonach die Strafbarkeit von Homosexualität weltweit aufzuheben sei. Für diese Haltung wurde der Vatikan in den vergangenen Tagen von der Homosexuellenlobby heftig angegriffen. Pressesprecher Pater Federico Lombardi wies darauf hin, dass der Antrag auch auf eine Gleichstellung aller sexuellen Orientierungen abziele. Die gehe möglicherweise mit einer Diskriminierung derjenigen einher, die für eine Privilegierung der Ehe zwischen Mann und Frau als grundlegender Form des sozialen Lebens eintreten, so der Vatikansprecher.

Quelle: Kathnews.de