Vatikan gegen UNO-Konvention


Vatikan/Rom (kathnews). Der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen, Erzbischof Celestino Migliore, erklärte vor der UNO-Vollversammlung in New York, dass der Heilige Stuhl sich nicht in der Lage sehe, das Dokument zu unterzeichen. Zwar enthalte es “viele hilfreiche Artikel”, doch genehmige Artikel 25 der Konvention Behinderten ein Recht auf “fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen”, worunter in einzelnen Staaten auch Abtreibung falle.

Abtreibung stehe jedoch auch in Widerspruch zu Artikel 10 der UNO-Konvention selbst, der das Recht auf Leben jeder Person festschreibt. Als tragisch bezeichnete der Erzbischof einen Zustand, in dem Regelungen, die Behinderte vor Diskriminierung schützen sollten, dazu benutzt werden könnten, behinderten Ungeborenen ihr Lebensrecht abzusprechen.

“Positives Potential” der Behinderten-Konvention werde nur fruchtbar, wenn alle nationalen Gesetzgebungen mit Artikel 10 der Konvention übereinstimmten, so der Vatikan-Vertreter. Der Heilige Stuhl ist als einziger weltweit anerkannter Staat nicht Vollmitglied der Vereinten Nationen, sondern hat einen Beobachterstatus, um „absolute Neutralität“ abseits aller politischen und wirtschaftlichen Verwicklungen wahren zu können.

Quelle: KathNews