Vatikan fordert Vorfahrt für das Elternrecht
Felizitas KübleDer Vatikan besteht auf dem natürlichen, gottgegebenen Erziehungsrecht der Eltern und bejaht es auch als Abwehrrecht gegen totalitäre Tendenzen des Staates.
Weltweit nehmen verhängnisvolle Bestrebungen zu, besonders im Bereich der „Europäischen Union“, die Familie an den Rand zu drängen und staatlich zu gängeln. Der „Griff nach den Kindern“ ist ein typisches Merkmal totalitärer Ideologien, erkennbar sowohl im Nationalsozialismus wie im International-Sozialismus, aber auch in „modernen“ Konzepten wie Feminismus und der freiheitsbedrohenden Anti-Diskriminierungs-Ideologie.
Daher gesellt sich zur braunen und roten Ausgeburt der Familienfeindlichkeit seit längerem die „lila Variante“ des Feminismus, der Homosex-Ideologie und des „Genderismus“, von der EU als „Gender-Mainstreaming“ propagiert, wobei die natürliche Verschiedenheit der Geschlechter geleugnet und damit die Schöpfungsordnung Gottes bekämpft wird. Es handelt sich nach der braunen und roten nun um eine „lila“ Kriegserklärung gegen Ehe und Familie.
„Lufthoheit über Kinderbetten“
In diesen Zusammenhang gehört auch die entlarvende Aussage von Olaf Scholz, damals Präsidiumsmitglied der SPD, der erklärte, man wolle durch den Ausbau der staatlichen Ganztagsbetreuung für Kleinkinder eine “kulturelle Revolution” erreichen und die “Lufthoheit über die Kinderbetten erobern”. (Quelle: FAZ vom 3.11.2002)
Obwohl sich das deutsche Grundgesetz (Art. 6,2) klar zum Erziehungsrecht der Eltern bekennt, übernahmen die Bundesländer im wesentlichen die Schulzwang-Gesetze, die von Nationalsozialisten 1938 eingeführt wurden. Infolgedessen wird die häusliche Unterrichtung der Kinder in Deutschland mit Gefängnishaft bestraft - und sogar das einmalige Wegbleiben der Kinder vom Sexkunde-Unterricht mit Bußgeld geahndet. Nicht wenige Familien sind deshalb in europäische Nachbarländer oder in die USA ausgewandert, weil sie ihre Kinder gerne selber unterrichten möchten.
Diese „deutschen Merkwürdigkeiten“ fallen mittlerweile sogar der UNO auf: Verno Munoz, UNO-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, daß die restriktive deutsche Schulpflicht den Hausunterricht kriminalisiert und damit die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen unterminiert.
Zu den vehementesten Verteidiger des Erziehungsrechts der Eltern gehört der Vatikan. Als Vertreter von etwa 1 Milliarde Katholiken sowie als Staatsgebilde ist der Vatikan nicht „nur“ eine religiöse Institution, sondern auch ein „global player“, eine einflußreiche politische Größe auf dem internationalen Parkett der Staaten und Mächte.
Erziehungsauftrag der Eltern ist vom Schöpfer verliehen
Nach katholischer Auffassung, die auf dem Fundament jüdisch-christlicher Tradition, erwächst, ist der Erziehungsauftrag der Eltern ein gottgegebenes Naturrecht. So stellt auch der „Katechismus der Katholischen Kirche“ fest: „Das Grundrecht und die Grundpflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, sind unveräußerlich.“ (KKK Nr. 2221).
Der Staat hat laut KKK (Nr. 2211) die Familie in Ehren zu halten und ihre Freiheit zu schützen: „Die politische Gemeinschaft hat die Pflicht, die Familie in Ehren zu halten, ihr beizustehen und ihr vor allem zu gewährleisten:
– die Freiheit, eine Familie zu gründen, Kinder zu haben und sie gemäß den eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen;
– den Schutz des Fortbestehens des Ehebandes und der Institution der Familie;
– die Freiheit, seinen Glauben zu bekennen, weiterzugeben und die Kinder mit Hilfe der dazu notwendigen Mittel und Institutionen in diesem Glauben zu erziehen.“
Das 2. Vatikanische Konzil erklärte in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ (Kap. 52,2): „Die staatliche Macht möge es als ihre heilige Aufgabe betrachten, die wahre Eigenart von Ehe und Familie anzuerkennen, zu hüten und zu fördern, die öffentliche Sittlichkeit zu schützen und Wohlstand der Familien zu begünstigen.“
Von dieser „heiligen Pflicht“ sind wir heute weit entfernt, die „staatliche Macht“ betreibt gerne das genaue Gegenteil. Dabei wird vergessen, daß „Elternrecht“ auf Erziehung wird nicht erst vom Staat „verliehen“ oder huldvoll „gewährt“ wird - es ist vielmehr ein unantastbares Naturrecht und zugleich ein Abwehr-Recht gegenüber staatlicher Willkür und totalitären Anmaßungen.
Christliche, jüdische und klassisch-liberale Positionen stimmen darin überein, daß der Staat nicht totalitär sein darf - das gilt auch und gerade für den demokratischen Staat, wenn er Rechtsstaat bleiben und nicht zur ideologischen „Demokratur“ entarten will.
„Charta der Familienrechte“ von 1983
Um diese fatalen Tendenzen zu bekämpfen, veröffentlichte der Vatikan 1983 eine „Charta der Familienrechte“. Dort heißt es in Artikel 5: „Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die Eltern das ursprüngliche, erste und unveräußerliche Recht, sie zu erziehen; darum müssen sie als die ersten und vorrangigen Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden.“
In Abschnitt „c“ wird der Klarheit halber präzisiert: „Eltern haben das Recht auf Gewähr, daß ihre Kinder nicht gezwungen werden, Schulklassen zu besuchen, die nicht in Übereinstimmung stehen mit ihren moralischen und religiösen Überzeugungen.“
Die katholische Kirche betrachtet den Erziehungsauftrag der Eltern als Recht und als Pflicht zugleich. Das geht auch aus dem CIC (Kodex des Kanonischen Rechts), dem kirchlichen Gesetzbuch von 1983 hervor, in dem es in Can.1163 heißt: „Die Eltern haben die sehr strenge Pflicht und das erstrangige Recht, nach Kräften sowohl für die leibliche, soziale und kulturelle als auch für die sittliche und religiöse Erziehung der Kinder zu sorgen.“
Die bedeutendste „Magna Charta des Elternrechts“ ist die päpstliche Enzyklika „Divini illius magistri“, die Papst Pius XI. 1929 veröffentlichte. Dieses päpstliche Rundschreiben befaßt sich ausführlich mit dem natürlichen und übernatürlichen (religiösen) Erziehungsauftrag der Eltern.
Enzyklika von Pius XI. über die Erziehung
Die Lektüre dieser Enzyklika ist auch in politischer Hinsicht aufschlußreich, warnt sie doch ausdrücklich vor jenem Moloch Staat, der sich anmaßt, die Kinder ihren Eltern zu entfremden.
So heißt es in bezug auf die International-Sozialisten in Sowjetrußland (Kap. 73):
“Der für die Erziehung notwendige Einfluß der Familienwelt wird zusätzlich noch dadurch geschwächt, daß heute sich fast überall das Bestreben geltend macht, die Kinder vom zartesten Alter an unter verschiedenen Vorwänden, wirtschaftlichen im Interesse von Gewerbe und Handel oder politischen, der Familie immer mehr zu entfremden. Es gibt sogar ein Land, in dem die Kinder dem Schoße der Familie entrissen werden, um sie den sozialistischen Theorien entsprechend in Vereinen und Schulen zum Unglauben und zum Haß heranzubilden - oder besser gesagt: zu verbilden und zu verderben.“
Das war die “rote Variante” des staatlichen Kindesentzugs. Nun zur braunen Variante: Obwohl der National-Sozialismus bei Erscheinens der Enzyklika 1929 noch nicht an die Macht gelangt war, warnte die Enzyklika bereits vor dem nationalistischen Versuch, die Kinder frühzeitig zu militarisieren (Kap 49):
“Das hindert jedoch nicht, daß der Staat im Interesse einer guten Staatsverwaltung oder zum Schutz des innern und äußern Friedens jene Dinge, die zum Gemeinwohl sehr notwendig sind und besondere Eignung und Vorbereitung verlangen, sich die Errichtung und Leitung von Fachschulen für bestimmte staatliche Aufgaben und zumal für das Heer vorbehalte, sofern er nur Sorge trägt, die Rechte von Kirche und Familie in ihrem Bereich nicht zu verletzen.
Es dürfte sinnvoll sein, diese Bemerkung eigens zu wiederholen, weil in unseren Tagen (in denen ein ebenso übertriebener wie falscher Nationalismus, ein Feind des wahren Friedens und der Wohlfahrt, sich immer breiter macht) die rechten Grenzen leicht überschritten werden, indem man die sogenannte körperliche Ertüchtigung der männlichen Jugend (und zuweilen auch, entgegen dem Sinn der Natur, der weiblichen) in militärischer Form vorschreibt und oft noch am Tag des Herrn über Gebühr jene Zeit in Anspruch nimmt, die den religiösen Pflichten und dem Heiligtum der Familie gewidmet sein sollte. Im übrigen beabsichtigen Wir nicht, das etwaige Gute zu tadeln, das bei solchen Methoden im Geiste der Disziplin und des sich in geordneten Grenzen haltenden Wagemutes liegt.
Wir wollen bloß jede Ausschreitung brandmarken, wie z. B. den Geist der Gewalttätigkeit, der nicht mit dem Geist der Stärke noch mit der edlen soldatischen Tapferkeit zur Verteidigung des Vaterlandes und der öffentlichen Ordnung zu verwechseln ist, oder die Übertreibung des Sportes, die auch im heidnischen klassischen Altertum die Entartung und den Verfall echter körperlicher Erziehung verursachte.“
Die heutigen Fehlentwicklungen der “Staatshoheit über die Kinderbetten”, der Sexkunde, des Mißtrauens gegenüber den Eltern, der familienfeindlichen Politik, der staatlichen Bevormundung bei gleichzeitiger Benachteiligung der Familien kommen nicht von ungefähr, sondern aus dem gottlosen Ungeist des Sozialismus roter oder brauner Färbung.
Wie man sieht: der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch - und es kriechen immer weitere ideologische Mißgeburten daraus. Der gefährliche Unfug versteckt sich heute lediglich unter einem anderen Mäntelchen (Anti-Diskriminierung, Genderismus, Feminismus). Man denke auch an die zunehmende Homo-sexualisierung in Medien, Gesetzgebung und Öffentlichkeit - all dies zeugt von derselben Familienfeindlichkeit - sei diese nun braun, rot, grün oder violett gefärbt.
Abschließend einige kompakte Leitsätze aus der päpstlichen Erziehungs-Enzyklika von 1929:
Kap. 32: „Die Familie hat unmittelbar vom Schöpfer den Auftrag und daher auch das Recht, ihre Nachkommenschaft zu erziehen, ein unveräußerliches Recht, weil unzertrennlich verbunden mit strengster Verpflichtung, ein Recht, das jedwedem Recht der Volksgemeinschaft und des Staates vorausgeht - und darum ein unverletzbares Recht gegenüber jeglicher irdischen Macht.“
Kap. 35: „In diesem Punkte ist das allgemeine Wertempfinden des Menschengeschlechts derart einheitlich, daß sich jene zu ihm in offenen Widerspruch setzen, die zu behaupten wagen, die Nachkommenschaft gehöre eher dem Staat als der Familie an und der Staat habe ein unbedingtes Anrecht auf die Erziehung. Hinfällig ist sodann der von ihnen dafür angeführte Grund, der Mensch komme als Bürger zur Welt und gehöre darum in erster Linie dem Staat. Sie bedenken nicht, daß der Mensch erst da sein muß,, bevor er Bürger sein kann; das Dasein hat er aber nicht vom Staat, sondern von den Eltern.“
Kap. 36: „Ferner ist zu beachten, dass die Erziehungspflicht der Familie nicht allein die religiöse und sittliche, sondern auch die körperliche und staatsbürgerliche Erziehung umfaßt, hauptsächlich sofern letztere zu Religion und Sittlichkeit in Beziehung steht.“
Kap. 38: „Die Geschichte ist Zeuge, wie in den gegenwärtigen Zeiten die vom Schöpfer der Familie verliehenen Rechte von Seiten des Staates verletzt wurden und verletzt werden, aber ebenso glänzend beweist sie, daß die Kirche sie stets geschützt und verteidigt hat.“
Felizitas Küble, EIP-Red.de