US-Gericht setzt Technologie-Giganten wegen Kinder-Internetsucht unter Druck

US-Gericht setzt Technologie-Giganten wegen Kinder-Internetsucht unter Druck

Maximilian Klieber

Eine wegweisende Entscheidung steht bevor, die die Verantwortung von Social-Media-Unternehmen für die Sicherheit und das Wohlergehen junger Nutzer ins Zentrum rückt.

Die Anklagen wiegen schwer: Es geht um die physischen, psychischen und emotionalen Schäden, die Kinder durch die Nutzung sozialer Medien erlitten haben sollen. Dazu zählen Angstzustände, Depressionen und in einigen tragischen Fällen sogar Selbstmord. Die Kläger, darunter Hunderte betroffener Nutzer, fordern nicht nur Schadenersatz, sondern setzen sich auch für ein Ende der als schädlich empfundenen Geschäftspraktiken der Technologieriesen ein. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers hat einen bemerkenswerten rechtlichen Ansatz gewählt.

Sie hat das Argument der Unternehmen, sie seien aufgrund des 1. Verfassungszusatzes, der die Meinungsfreiheit regelt, und des Federal Communications Decency Act, der Online-Dienste vor der Haftung für Handlungen Dritter schützt, entkräftet. Die Richterin betonte, dass die Vorwürfe der Kläger über bloße Inhalte Dritter hinausgingen. Ihr Fokus liegt auf Mängeln wie unzureichender elterlicher Kontrolle und der Schwierigkeit, Accounts zu deaktivieren. Die Reaktionen der angeklagten Unternehmen variieren: Alphabet, das Mutterunternehmen von Google und YouTube, weist die Vorwürfe als unzutreffend zurück und betont, dass der Schutz von Kindern schon immer im Mittelpunkt ihrer Arbeit gestanden habe.

ByteDance, das Unternehmen hinter TikTok, verweist auf seine robusten Sicherheitsrichtlinien und Kindersicherungen. Hingegen haben Snap (Snapchat) und Meta (Facebook, Instagram) bisher keine Stellungnahme abgegeben. Dieser Gerichtsfall hat nicht nur das Potenzial, einen Präzedenzfall für die rechtliche Bewertung der Verantwortlichkeit von Social-Media-Unternehmen zu schaffen, sondern sendet auch ein bedeutendes Signal an die gesamte Branche.

Es stellt sich die grundlegende Frage, inwieweit Unternehmen haftbar gemacht werden können, wenn ihre Plattformen schädliche Auswirkungen auf ihre jüngsten Nutzer haben. Das Urteil könnte somit weitreichende Auswirkungen darauf haben, wie Social Media künftig betrieben und reguliert wird.