US-Firma sichert sich Patent auf Designer-Babys
Das Gentest-Unternehmen 23andMe hat in den USA ein Patent auf die Selektion von menschlichen Samen- und Eizellen erhalten. Zukünftig sind somit sogenannte Designer-Babys vorstellbar, denn Kunden könnten theoretisch Samenspender so aussuchen, dass die Chance auf bestimmte Eigenschaften beim Kind erhöht wird.
99 Dollar für Analyse des Erbguts
Zum Preis von 99 US-Dollar bietet die Biotechnologie Firma 23andMe ihren Kunden die Analyse des eigenen Erbguts an. Stimmen zwei ihrer Kunden zu, sich gegenseitig ihre DANN offenzulegen, dürfen sie auch den “Family Traits Inheritance Calculator“ benutzen, ein Programm, mit dem berechnet wird, welche Merkmale einem Kind vererbt werden könnte. Das Unternehmen reagiert jetzt ganz unschuldig auf Anfragen bezüglich des Patents, das ihnen im September dieses Jahres erteilt worden war. Durch das Patent könnten zukünftig Eltern die Vorauswahl für die Gene treffen. Beispielsweise kann man über die Wahrscheinlichkeit von Augenfarbe, Körpergröße bis hin zu Persönlichkeitstypen bestimmen.
Als bedenklich und mit großer Sorge ist unter anderem eine Abbildung in der Patentanmeldung zu sehen, in der ein Fragebogen auftaucht: "Ich bevorzuge ein Kind mit…" gefolgt von vielen Antwortmöglichkeiten.
Die Firma wiegelt ab
Es klingt wie Hohn, was die Erbgutanalysten in einem Blog-Eintrag ausführen. Nämlich, dass die vier Jahre alte Patentanmeldung nur den "Family Traits Inheritance Calculator" schützen sollte. Man habe den Antrag darüber hinausgehend formuliert, in der Annahme, es gäbe ein Potential für die Anwendung in Kinderwunschkliniken. Doch seitdem habe sich viel verändert, so auch die eigene strategische Ausrichtung: "Die Firma hat die im Patent diskutierten Konzepte nie über den 'Family Traits Inheritance Calculator' hinaus verfolgt, und wir haben auch keine Pläne, das zu tun", heißt es in der Erklärung. Es liege in der Natur von Patentanträgen, dass Unternehmen sie häufig stellten, ohne genau zu wissen, wie sie diese später verwenden wollten - oder ob sie überhaupt benötigt würden.
Mit der Methode der Erbgutanalyse, die 23andMe jetzt patentiert hat, ist ein Kind aus dem Katalog noch nicht ganz möglich. Paare mit Kinderwunsch bekommen nur die Möglichkeit, die Chancen auf bestimmte Eigenschaften beim Nachwuchs zu erhöhen. Aber schon jetzt wirbt das Unternehmen damit, dass Eltern, die beide braune Augen haben, ein Kind mit grünen oder blauen Augen haben könnten. Vorausgesetzt, es wird eine entsprechende DNA-Sequenz bei der Befruchtung eingesetzt.
Das Verfahren wirft die moralische Frage auf, was bei der Kinderplanung erlaubt sein soll. Schon die Präimplantationsdiagnostik steht in scharfer Kritik. Hier wird ein im Reagenzglas entstandenes Embryo auf mögliche Krankheiten untersucht, bevor es in die Gebärmutter eingepflanzt wird.
Die Methode von 23andMe geht noch weiter. Nicht nur mögliche Krankheiten, sondern auch das Aussehen und der Charakter des Kindes sollen vorausgesagt werden. Noch ist es nicht klar, ob sie wirklich zum Einsatz kommt. Aber das Unternehmen hat sich jetzt nach einem fünfjährigen Verfahren alle Rechte gesichert. In einer Erklärung heißt es dazu: "Die Anmeldung von Patenten ist ein normaler Bestandteil unseres Geschäfts“.
„Die genetische Identität eines Menschen darf nicht von Mode, Markt und Meinung abhängen“, sagte Christoph Then, Geschäftsführer von Testbiotech, einem Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie. Er sieht darin einen fundamentalen Verstoß gegen die Menschenwürde. „Geschäftsideen, die auf der Produktion von Designer-Babys beruhen, dürfen nicht durch Patente gefördert werden.“
Mit Material aus Spiegel online
99 Dollar für Analyse des Erbguts
Zum Preis von 99 US-Dollar bietet die Biotechnologie Firma 23andMe ihren Kunden die Analyse des eigenen Erbguts an. Stimmen zwei ihrer Kunden zu, sich gegenseitig ihre DANN offenzulegen, dürfen sie auch den “Family Traits Inheritance Calculator“ benutzen, ein Programm, mit dem berechnet wird, welche Merkmale einem Kind vererbt werden könnte. Das Unternehmen reagiert jetzt ganz unschuldig auf Anfragen bezüglich des Patents, das ihnen im September dieses Jahres erteilt worden war. Durch das Patent könnten zukünftig Eltern die Vorauswahl für die Gene treffen. Beispielsweise kann man über die Wahrscheinlichkeit von Augenfarbe, Körpergröße bis hin zu Persönlichkeitstypen bestimmen.
Als bedenklich und mit großer Sorge ist unter anderem eine Abbildung in der Patentanmeldung zu sehen, in der ein Fragebogen auftaucht: "Ich bevorzuge ein Kind mit…" gefolgt von vielen Antwortmöglichkeiten.
Die Firma wiegelt ab
Es klingt wie Hohn, was die Erbgutanalysten in einem Blog-Eintrag ausführen. Nämlich, dass die vier Jahre alte Patentanmeldung nur den "Family Traits Inheritance Calculator" schützen sollte. Man habe den Antrag darüber hinausgehend formuliert, in der Annahme, es gäbe ein Potential für die Anwendung in Kinderwunschkliniken. Doch seitdem habe sich viel verändert, so auch die eigene strategische Ausrichtung: "Die Firma hat die im Patent diskutierten Konzepte nie über den 'Family Traits Inheritance Calculator' hinaus verfolgt, und wir haben auch keine Pläne, das zu tun", heißt es in der Erklärung. Es liege in der Natur von Patentanträgen, dass Unternehmen sie häufig stellten, ohne genau zu wissen, wie sie diese später verwenden wollten - oder ob sie überhaupt benötigt würden.
Mit der Methode der Erbgutanalyse, die 23andMe jetzt patentiert hat, ist ein Kind aus dem Katalog noch nicht ganz möglich. Paare mit Kinderwunsch bekommen nur die Möglichkeit, die Chancen auf bestimmte Eigenschaften beim Nachwuchs zu erhöhen. Aber schon jetzt wirbt das Unternehmen damit, dass Eltern, die beide braune Augen haben, ein Kind mit grünen oder blauen Augen haben könnten. Vorausgesetzt, es wird eine entsprechende DNA-Sequenz bei der Befruchtung eingesetzt.
Das Verfahren wirft die moralische Frage auf, was bei der Kinderplanung erlaubt sein soll. Schon die Präimplantationsdiagnostik steht in scharfer Kritik. Hier wird ein im Reagenzglas entstandenes Embryo auf mögliche Krankheiten untersucht, bevor es in die Gebärmutter eingepflanzt wird.
Die Methode von 23andMe geht noch weiter. Nicht nur mögliche Krankheiten, sondern auch das Aussehen und der Charakter des Kindes sollen vorausgesagt werden. Noch ist es nicht klar, ob sie wirklich zum Einsatz kommt. Aber das Unternehmen hat sich jetzt nach einem fünfjährigen Verfahren alle Rechte gesichert. In einer Erklärung heißt es dazu: "Die Anmeldung von Patenten ist ein normaler Bestandteil unseres Geschäfts“.
„Die genetische Identität eines Menschen darf nicht von Mode, Markt und Meinung abhängen“, sagte Christoph Then, Geschäftsführer von Testbiotech, einem Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie. Er sieht darin einen fundamentalen Verstoß gegen die Menschenwürde. „Geschäftsideen, die auf der Produktion von Designer-Babys beruhen, dürfen nicht durch Patente gefördert werden.“
Mit Material aus Spiegel online