Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Absetzung von Krankenversicherungsbeiträgen stärkt die Familien

Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, daß Beiträge zur privaten Krankenversicherung in höherem Umfang von der Steuer absetzbar sein müssen. Das folgt einem Beschluß vom 14. März 2008. Allerdings hat der Fiskus bis zum 1. Januar 2010 Zeit die Abzugsfähigkeit neu zu regeln.

Hauptargument für die Richter ist, daß Beiträge, die zur Sicherung des existenznotwendigen Aufwands nötig sind, berücksichtigt werden müssen. Eine Krankenversicherung dient der Sicherung existentieller Bedürfnisse der Menschen und mindert deshalb das verfügbare Einkommen.

Aufgrund der Koppellung der Abzugsfähigkeit mit dem Existenzminimum werden Familien stärker entlastet werden müssen.