Unfassbare Äußerung von Linksradikalen: “Brandanschläge auf Kirchen sind segensreiche Taten“
Mit welcher respektlosen Sympathie über Brandanschläge auf Kirchen berichtet wird, zeigt die Internetseite der linksradikalen Gruppe „Autonome Antifa Freiburg“. Dort heißt es: “In Eimeldingen (bei Lörrach) wurde beim Brand am 26. November die Orgel vollständig zerstört, ohne dass der zündelnde Schlingel erwischt worden wäre. In Ühlingen-Birkendorf (bei Waldshut) verursachte ein sympathischer Brandstifter einen Riesenschaden an der Orgel der katholischen Pfarrkirche St. Margareta.“
Nun prüft die Freiburger Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Vorgehen.
Diese von der Antifa als „segensreichen Taten“ bezeichneten Verbrechen seien „ganz im Geiste von Papst Johannes XXIII. verübt“ worden, der einst sagte: „Tradition heißt: Das Feuer hüten, nicht die Asche aufbewahren.“ Bei der Polizei seien mehrere Hinweise auf die Verherrlichung von Straftaten eingegangen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mit.
Es werde geprüft, ob man gegen die Autoren strafrechtlich vorgehen könne. „Geschmacklose Veröffentlichung“ sind aber kein Straftatbestand. Ähnliche Berichte hatte die „Antifa“ schon öfter verbreitet. Vor zwei Jahren war die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung gelangt, dass es sich um „eine geschmacklose Veröffentlichung“ handele, die jedoch „strafrechtlich nicht relevant ist“. Es gebe keine Aufforderung zu einer konkret bestimmbaren Straftat. Die Erwähnung von Institutionen wie „die Kirche“ oder Kirchenbauwerke reiche als Straftatbestand nicht aus.
Mit Material aus kath.net vom 12.01.14
Nun prüft die Freiburger Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Vorgehen.
Diese von der Antifa als „segensreichen Taten“ bezeichneten Verbrechen seien „ganz im Geiste von Papst Johannes XXIII. verübt“ worden, der einst sagte: „Tradition heißt: Das Feuer hüten, nicht die Asche aufbewahren.“ Bei der Polizei seien mehrere Hinweise auf die Verherrlichung von Straftaten eingegangen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mit.
Es werde geprüft, ob man gegen die Autoren strafrechtlich vorgehen könne. „Geschmacklose Veröffentlichung“ sind aber kein Straftatbestand. Ähnliche Berichte hatte die „Antifa“ schon öfter verbreitet. Vor zwei Jahren war die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung gelangt, dass es sich um „eine geschmacklose Veröffentlichung“ handele, die jedoch „strafrechtlich nicht relevant ist“. Es gebe keine Aufforderung zu einer konkret bestimmbaren Straftat. Die Erwähnung von Institutionen wie „die Kirche“ oder Kirchenbauwerke reiche als Straftatbestand nicht aus.
Mit Material aus kath.net vom 12.01.14