Ultra-Linke Jura-Aktivistin soll Richterin im Bundesverfassungsgericht werden

Ultra-Linke Jura-Aktivistin soll Richterin im Bundesverfassungsgericht werden

Anfang diese Woche, am 30. Juni 2025, wurden von der SPD ihre Kandidaten für die Ersetzung für drei aus dem Amt scheidende Richter am Bundesverfassungsgericht vorgestellt. Eine von ihnen: Professorin Frauke Brosius-Gersdorf. Eine für eine sehr umstrittene Auslegung des Grundgesetzes bekannte, links-grüne Ideologin, deren Wahl eine deutliche Richtungsentscheidung in Deutschland bedeuten würde. 

Man könnte sich mit Frau Brosius-Gersdorf kaum eine radikalere Befürworterin der Abtreibung vorstellen. Mit schockierenden Aussagen, wie dass die „Menschenwürdegarantie erst ab der Geburt“ gelte, zeigt sich eine eindeutig menschenverachtende Einstellung dieser Kandidatin der mit-regierenden SPD. Ihrer Weltanschauung entsprechend, verfolgt sie demnach nicht bloß eine straffrei-Stellung der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen, sondern dass diese ebenfalls rechtmäßig erklärt werden solle. Dass sie deutlich mit der von ihr geforderten Streichung des § 218 entgegen ihrem möglichen, zukünftigen Posten als Richterin am Bundesverfassungsgericht, steht, muss ihr als Professorin an der Uni Potsdam vollkommen klar sein und sollte bereits Grund genug sein, diese grauenhafte Kandidatin nicht zu wählen. 

Zur Erinnerung: Bereits 1975 stellte das BVerfG unbestreitbar fest, dass „wo menschliches Leben existiert“ ihm Menschenwürde zukommen muss und dass es [das menschliche Leben] „nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen mit der Kernverschmelzung von Ei- und Samenzelle [beginnt].“ Hinzukommt, dass eben jene Menschenwürde nicht vom Alter, dem Entwicklungsstand oder den jeweiligen Fähigkeiten desjenigen abhängig sind, wie das BVerfG ebenfalls erklärte. Diese objektive Wahrheit bildet als Grundprinzip das Fundament unserer Verfassung, denn schon den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war klar: Ohne das Recht auf Leben ist kein anderes Recht möglich!

Leider ist dies nicht der einzige Grund für die völlige Uneignung Frauke Brosius-Gersdorfs für den Posten einer Richterin am Bundesverfassungsgericht. In links-grünem Eifer tritt sie nämlich unsere Verfassung und verkündete in der Vergangenheit tatsächlich, dass sie das deutsche Grundgesetz gerne sprachlich und inhaltlich feministisch „reformieren“ würde. Unter anderem, indem sie ein „Diskriminierungsverbot des Geschlechts im Wortlaut“ einführen würde. Einen solch gravierenden Eingriff in das deutsche Grundgesetz auch nur in Betracht zu ziehen ist pure Überheblichkeit. Wie Sprachwissenschaftler wie K. Stathi, von der Universität Münster, betonen, handelt es sich bei jenen geforderten Genderformen nicht um einen natürlichen Sprachwandel, sondern um eine von oben diktierte Sprachpolitik. Der Schriftsteller Reiner Kunze spricht sogar von einem „aggressiven Ideologieansatz“ gegen die deutsche Sprache und Kultur, sowie das literarische Erbe, den Frauke Brosius-Gersdorf mit ihrer Initiative in das Grundgesetz einbetonieren würde – Ein deftiger Schlag ins Gesicht all jener, die in Liebe zu ihrem Vaterland unsere Verfassung ausarbeiteten. 

Dass die SPD mit dieser Nominierung einen Kurs weiterverfolgt, der ganz klar nach links, in einer Autokratie enden würde, wenn Frau Brosius-Gersdorf, entgegen aller Vernunft, diese Woche gewählt würde, zeigt sich unter anderem darin, dass ihre Kandidatin sich ebenfalls für ein Verbot der AfD aussprach. So sagte sie im Juli 2024 bei Markus Lanz, dass dies ein „starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie“ wäre. Man fragt sich, was in ihrem Verständnis denn eigentlich eine Demokratie ist, in der man einfach so per Gerichtsentschluss seinen politischen Gegner ausschaltet, den immerhin gut 20 % der Deutschen gewählt haben. Gilt ihre Bewerbung für den Richterstuhl wirklich der BRD oder doch der DDR? 

Es geht bei Frauke Brosius-Gersdorf also nicht bloß um eine einfache Personalentscheidung. Nein, ihre Kandidatur ist vielmehr ein Signal der weitreichenden Transformation unseres Rechtsstaates, die über die progressive Agenda hinausgeht und deutliche Konsequenzen für demokratische Prozesse und Freiheiten bedeuten würde. Als möglicher Ersatz für die bisherige Vizepräsidentin, Doris König, könnte Brosius-Gersdorf sogar selbst, in kürzester Zeit, zur Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts aufsteigen. 

Es ist also Wachsamkeit geboten. Die Kandidatur von Frau Brosius-Gersdorf bedeutet erhebliche Risiken für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, welche sie offen infrage stellt, weshalb wir nicht untätig zusehen können!