<strong>Streit um die Legalisierung von Cannabis geht weiter</strong>
Maximilian Klieber
Am vergangenen Mittwoch wurde von dem bayrischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) ein 50 seitiges Gutachten vorgestellt, welches beschreibt, dass die von der Bundesregierung geplante Legalisierung von Cannabis gegen das Europarecht und das Völkerrecht verstoße.
Laut dem Rechtsprofessor Bernhard Wegener von der Friedrich-Alexander Universität, welcher im Auftrag von Holetschek das Gutachten erstellen sollte, widerspreche die geplante Legalisierung dem UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung. Ausgenommen davon sei der Gebrauch von Cannabis zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken. Der Anbau, Handel, Import und Export, der Kauf und Verkauf sowie der Konsum seien nach den Vorgaben des UN-Übereinkommens zu verbieten. Die einzelnen Kriterien zur Legalisierung von Cannabis wurden bisher grob definiert. Demnach soll Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Der Erwerb und der Besitz von einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm von dieser Droge und der Konsum im privaten und öffentlichen Raum, würde durch diese Legalisierung straffrei werden. Minister Holetschek warnte vor einem Vertragsverletzungsverfahren, wenn das EU-Recht gebrochen werden würde.
Warum die Legalisierung so gefährlich ist, gerade bei jungen Menschen zeigen Langzeitstudien und Erfahrungsberichte von Fachleuten und Ärzten. Zu den höchsten Risiken gehören: Psychosen, Abhängigkeit, Herzinfarkte. Durch den Konsum von Cannabis können psychiatrische und psychische Erkrankungen aber auch früher eintreten. Junge Menschen werden zudem häufiger abhängig wenn sie täglich Cannabis konsumieren. Gleichzeitig steigt das Risiko einer Abhängigkeit auf bis zu fünfzig Prozent.
Holetschek forderte folgerichtig die Bundesregierung auf, von ihren Plänen abzulassen und sich auf die wirklich wichtigen Dinge unseres Gesundheitssystems zu konzentrieren wie beispielsweise die Krankenhausreform, die Pflegereform oder den Fachkräftemangel.
Quelle der Angaben: FAZ vom 2. März 2023