Straffreiheit für Sex mit Kindern: “Spiegel”-Verkehrtes anno 1970
Felizitas Küble (Leiterin des Christoferuswerks in Münster)
Pädosexuelle Tendenzen im Gefolge der 68er Revolte
Der “Spiegel”, seit jeher d a s “Enthüllungsmagazin” der Nation, gehört selber mal genauer unter die Lupe genommen.
Das linke Hamburger Politblatt jahrzehntelang
kriminellen Pädosex verharmlost oder prominente Kinderschänder gar
verherrlicht.
Den Startschuß für diese verhängnisvollen Bestrebungen,
Kindesmißbrauch legalisieren zu wollen, gab zweifellos die 68er
Kulturrevolution und ihre damit verbundene sog. “sexuelle Befreiung”,
die teils auch sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Kindern einbezog –
oder Sexualität “vor” Kindern (zB. Intimverkehr der Eltern vor den
eigenen Sprößlingen).
Beides (Sex mit und Sex “vor” Kindern) war und ist
rechtswidrig, ja mit Recht strafbar. Doch damals wollte man die
“bürgerlichen Regeln” brechen und das Strafrecht liberalisieren.
Tatsächlich wurde auch das Sexualrecht weitgehend “entschärft”, zB. die
Pornografie legalisiert.
Doch damit nicht genug, wollten die besonders revolutionär
Gestimmten weitergehen und auch den Pädosexuellen (die im Volksmund als
“Kinderschänder” bezeichnet werden) zu ihrem vermeintlichen Recht
verhelfen.
Ein typisches Beispiel dafür, wie diese Tendenzen pseudowissenschaftlich begünstigt wurden, lieferte das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” in einem Interview
vom 24.8.1970 mit den parlamentarischen Staatssekretär Dr. Alfons
Bayerl, einem bayerischen SPD-Politiker, der die unter der
sozialliberalen Regierung Brand forcierte Liberalisierung des
Sexualstrafrechts wesentlich mitgestaltete.
Doch wie sich aus dem Wortwechsel ergibt, positionierte sich der “Spiegel” hierbei im Sinne der “sexuellen Revolution” sogar noch deutlich links von Bayerl.
Im Laufe des Gesprächs kommt die Redaktion auch auf eine
denkbare Strafrechtsreform beim Mißbrauchs-Paragraphen 176 zu sprechen.
Schon die Sprachregelung der ersten diesbezüglichen “Spiegel”-Frage läßt tief blicken:
“Gewaltlose sexuelle Handlungen an Kindern sollen auch in
Zukunft mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden können.
Entspricht dieser Strafrahmen moderner wissenschaftlicher Erkenntnis
über den Schaden, den diese Kinder tatsächlich erleiden?”
Die Antwort des sozialdemokratischen Politikers:
“Wir haben leider viel zuwenig wissenschaftliche
Erkenntnisse, ob überhaupt und welchen Schaden Kinder davontragen. Wenn
die Sexologen und andere Wissenschaftler in den nächsten Jahren mehr und
bessere empirische Daten liefern, sind wir gern bereit, das Gesetz
wieder zu ändern.”
Der “Spiegel” bleibt weiter am Ball und behauptet munter drauflos:
“Einige Daten liegen ja immerhin schon vor. Wir denken da
an den Tübinger Medizinprofessor Reinhard Lempp, der aufgrund einer
Untersuchungsreihe an 97 Kindern zu folgender Feststellung gekommen ist:
“Die selbstverständliche Annahme einer seelischen
Schädigung der Kinder durch sexuelle Delikte geht in Wirklichkeit auf
eine tradierte besondere Tabuierung des Sexuellen überhaupt zurück und
auf die bemerkenswerte Überbewertung der Verwerflichkeit sexueller
Handlungen außerhalb ehelicher Beziehungen … Allein über solche
sexuellen Dinge vor einem Kreis erwachsener Menschen reden zu müssen
belastet solche Kinder mehr als die Tat selbst, ja, es belastet die
Kinder oft ganz allein.”
Immerhin stellt der Staatssekretär klar, daß jene Studie wohl doch auf dünner Basis beruht: “97 Kinder sind noch nicht sehr viel.”
Trotzdem stimmt er grundsätzlich zu: “Aber ich bin
derselben Ansicht: Solange unsere Gesellschaft die Sexualität noch so
tabuiert, wird das allein schon immer einen Schaden bei den Kindern
hervorrufen. Sie werden ja so erzogen, im Elternhaus, in der Schule, in
ihrer ganzen Umgebung.”
Demnach entsteht der seelische Schaden bei Kindern weniger
durch die Untat selber, sondern angeblich durch die “Tabus” der
Gesellschaft, die solche Verbrechen allerdings zu Recht nicht duldet.
Nach so viel grünem Licht bohrt der “Spiegel” unermüdlich weiter:
“Sollte der Gesetzgeber nicht eher darauf hinwirken, diese Tabuierung abzubauen, statt sie gesetzlich zu zementieren”Darauf Bayerl: “Man
kann mit dem Gesetz nicht positiv erzieherisch einwirken. Dafür ist das
Strafrecht weiß Gott ein untaugliches Mittel.
Verhängnisvoll sind für
das Kind die vielen Vernehmungen bei Polizei und Gericht. Wie hoch wir
den Strafrahmen ansetzen, spielt dabei überhaupt keine Rolle.”
Schaden entsteht nicht durch den Täter, sondern durchs Strafrecht…
Also für das Kind ist in dieser schrägen Logik offenbar nicht
das Mißbrauchsverbrechen “verhängnisvoll”, sondern die “Vernehmungen”
im Falle einer Ahnung des Täters.
Für die Spiegel-Redaktion ist hier ein Faß
aufgemacht, in dem gerne weiter gerührt wird, denn als nächstes wird der
damalige Rechtsschutz für Minderjährige infrage gestellt:
“Im Bewußtsein der Gesellschaft ist aber eine hohe
Strafdrohung ein Indiz, daß etwas als ganz besonders verwerflich gilt.
Wer sexuelle Handlungen an abhängigen 14- bis 21jährigen vornimmt -
Lehrer an Schülern etwa, Geistliche an Konfirmanden, Vorgesetzte an
Untergebenen – , soll mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft
werden. Haben Sie hier Forschungsergebnisse, die eine besondere
Schutzbedürftigkeit nahelegen?”
Der Staatssekretär widersteht dem in der Fragestellungen liegenden Trend zunächst einigermaßen:
“Nein, auch nicht. Aber wir wollen Erwachsene hindern,
manipulierend in die sexuelle Entwicklung der Kinder einzugreifen. Die
Kinder sollen auch im sexuellen Bereich echte Partnerschaftsverhältnisse
erfahren. Bei Autoritätspersonen ist das doch durchweg nicht der Fall.”
“Wenigstens die Altersgrenze herabsetzen…”
Doch der “Spiegel” bleibt hartnäckig am Ball – und zwar am falschen, indem er weiter bohrt:
“Müßte man nicht wenigstens die Altersgrenze herabsetzen,
den Schutz auf 14- bis 16-jährige beschränken, wie es auch eine
westdeutsche Professoren-Runde in einem Alternativ-Entwurf vorgeschlagen
hat”
Bayerl widerspricht: “Fänden Sie es gut und richtig, daß
ein 17jähriges Mädchen, das zur Erziehung in einem Heim untergebracht
ist oder zur Ausbildung bei einem Lehrherrn, ständig sexuell belästigt
wird?”
Auch hier beschwichtigt das Hamburger Blatt erneut und
ignoriert dabei das Machtgefälle zwischen Vorgesetzten und Untergebenen
mit einer dummdreisten Behauptung:
“Der Schaden, der bei diesem Mädchen entsteht, kann doch
nicht größer sein, als wenn Hausverwalter oder Gesellen zudringlich
werden.”
Der Staatssekretär entgegnet erneut:
“Wir wollen die Freiheit im sexuellen Verhalten schützen.
Ein unabhängiges 17jähriges Mädchen tut es im Einverständnis. In einem
Abhängigkeitsverhältnis braucht die Autoritätsperson keine Gewalt
anzuwenden, sondern macht sich das Mädchen aufgrund der autoritären
Stellung gefügig.”
Doch der “Spiegel” ist nicht zu bremsen: “Auch
innerhalb von Abhängigkeitsverhältnissen gibt es einverständliche
sexuelle Beziehungen. Die würden auch unter die Pönalisierung fallen.”
Bayerl stellt klar: “Wenn es um eine 16- bis 21jährige geht, nur “unter Mißbrauch der Abhängigkeit”.”
Straffreiheit für Pornos an Jugendliche
Als nächstes kümmert sich der “Spiegel” darum, den damals noch geltenden Jugendschutz vor Pornografie infrage zu stellen:
“Für Erwachsene soll - seit langem überfällig - die
Pornographie künftig freigegeben werden. Warum aber soll weiterhin
jemand bestraft werden, der Jugendlichen unter 18 Jahren Pornos
verschafft? Aus geschmacklichen Gründen? Oder haben Sie Beweismaterial
dafür, daß Pornographie auf Jugendliche schädlich wirkt?”
Nachdem der Staatssekretär einräumt, er habe (angeblich)
keine Kenntnis von Beweismaterial, bleibt der “Spiegel” unerbittlich am
Ball:
“Nach den bislang vorliegenden Untersuchungen spricht
überhaupt nichts für schädliche Wirkungen auf Jugendliche. Vor allem hat
man ausgeschlossen, daß Pornographie zu unkontrolliertem
Sexualverhalten verleite und daß sie die Triebrichtung beeinflusse, wie
früher angenommen wurde.”
Bayerl bemerkt war noch: “Ich sehe nicht recht ein, was für die Freigabe spricht”, doch der “Spiegel” nimmt ihn mit seiner weiteren Fragestellung derart in die Zange, daß ihm die argumentative Puste ausgeht:
Frage des “Spiegel”: “Nach Paragraph 184 soll mit maximal
einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden, wer einem Kind Pornos
zugänglich macht. Nach Paragraph 176 Absatz 5 Ziffer 3 soll dieselbe
Handlung drei Jahre Freiheit kosten, wenn sich der Erwachsene dabei
sexuell erregt — was das Kind gar nicht bemerken muß und für den Grad
der Einwirkung auf das Kind auch keinen Unterschied macht. Was soll hier
eigentlich dreimal so hoch bestraft werden, die sexuelle Erregung des
Erwachsenen?”
Bayerls entgegenkommende Antwort:
“Kein vernünftiger Richter wird den Strafrahmen dann
ausschöpfen. Aber ich stimme Ihnen zu. Tatsächlich würden wir mit diesem
Tatbestand wieder die wollüstige Absicht pönalisieren, was wir auf
keinen Fall wollen. Man muß beim 176 den ausnehmen, der vorzeigt und
sich selber erregen will, ohne daß das Kind davon Kenntnis erlangt.”
Das Interview verdeutlicht, wie zielstrebig die
“Spiegel”-Redaktion sogar den SPD-Politiker vor sich hertreibt und ihn
in die gewünschte Richtung lenkt – und zwar zu Lasten des Schutzes für
Kinder und Minderjährige.