Stiefkindadoption für Ledige ist weitere Zersetzung der Ehe

Mathias von Gersdorff

Still und leise hat das Bundeskabinett der Familie einen weiteren Angriff auf Ehe und Familie beschlossen.

Das Bundeskabinett will die Stiefkindadoption von unverheirateten Personen erlauben. Das bedeutet, dass nicht verheiratete Partner (unter bestimmten Voraussetzungen) das Kind des (nicht geheirateten) Partners adoptieren können.

Diese Maßnahme hat zwei schwerwiegende Konsequenzen:

Erstens: Das Adoptionsrecht hat immer das Ideal verfolgt, das adoptierte Kind solle in eine Familie integriert werden, die weitgehend seiner „biologischen“ Familie entsprechen würde. Mit der Stiefkindadoption verabschiedet man sich von diesem Ideal der traditionellen Familie (Man, Frau, Kinder) im Adoptionsrecht.

Dies wurde sogar auf recht drastische Weise vom CDU-Abgeordneten Axel Müller formuliert: „Die Lebenswirklichkeit zeigt, dass das Institut der Ehe keine höhere Sicherheit bietet als eine verfestigte Lebensgemeinschaft, die den neuen rechtlichen Kriterien für eine Stiefkindadoption entspricht.“

Diese Aussage ist haarsträubend, insbesondere aus dem Mund eines C-Politikers. De facto behauptet er, dass eine klassische Ehe nicht besser sei, als eine sog „wilde Ehe“. Diese Maßnahme folgt dem linken Slogan „Familie ist da, wo Kinder sind“.

Zweitens: Dieser Beschluss ist eine weitere Maßnahme auf politischer Ebene, die Einzigartigkeit der Ehe zu missachten. Obwohl die Ehe im Grundgesetz privilegiert wird, wir sie immer mehr wie eine gewöhnliche Beziehung behandelt, die sich von anderen nicht unterscheidet.

Was Deutschland zur Zeit erlebt, ist eine gegen Ehe und Familie gerichtete Revolution epochalen Charakters.

Unser Videokommentar dazu:

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