Österreich: Oberstes Gerichtshof stellt Lebensrecht behinderter Menschen in Frage

(Mit Material von http://www.kath.net/) Erstmals spricht der Oberste Gerichtshof Eltern die gesamten Lebenshaltungskosten für ein Kind zu, dessen Behinderung während der Schwangerschaft hätte erkannt werden können. Es haftet das Spital.

Das Urteil wird zu intensiveren Untersuchungen der Kinder vor ihrer Geburt und damit zu einem erhöhten Druck, Kinder gegebenenfalls abzutreiben. Ärzte könnten in die Versuchung geraten, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schlecht zu reden, um später mögliche Schadenersatzansprüche zu vermeiden.

Bestürzt über das Urteil zeigt sich ÖVP-Behindertensprecher, Franz-Joseph Huainigg. „Der OGH bedenkt nicht die weitreichenden Konsequenzen seines Urteils, wenn er den Eltern nicht nur den Mehraufwand durch Pflege und Betreuung, sondern den gesamten Unterhalt zuerkennt“, sagte er in einer Aussendung am Dienstag.

Speziell für die Pränataldiagnostik habe das OGH-Urteil weitreichende Folgen, warnte der Abgeordnete: „Der Druck auf Ärzte und Ärztinnen wird enorm gesteigert, schon bei geringsten Auffälligkeiten nicht nur aufzuklären, sondern gleich eine Abtreibung anzuraten. Es darf keine Pflicht zur Abtreibung bei jeglichem Verdacht auf Behinderung entstehen!“


Der mittlerweile sechsjährige Bub, der zum Urteil des Obersten Gerichtshofes geführt hat, sei heute ein aufgeweckter, intelligenter Mensch, der trotz Pflegebedarfs ein Recht auf Leben habe, betonte er. „Lebensfreude und Lebenskraft sind nicht nur von Menschen ohne Pflegebedarf gepachtet. Die OGH-Richter haben sich offensichtlich nicht mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung auseinander gesetzt“, zeigt sich Huainigg fassungslos.

„Es kann nicht sein, dass die Eltern behaupten müssen, sie hätten ihr Kind jedenfalls abgetrieben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Letztlich führt diese Judikatur dazu, dass Eltern, die aus ethischen Gründen eine Abtreibung grundsätzlich ablehnen, massiv benachteiligt werden.“

In der jüngsten Vergangenheit haben Ärzte- und Rechtsanwaltskammer sowie Österreichs Kinderärzte gegen solche Urteile, die sie als „Kind-als Schaden-Urteile“ bezeichnen. Ein Urteil des OHGs verpflichtete 2006 einen Salzburger Arzt zu lebenslangen Unterhaltszahlungen, nachdem eine seiner Patientinnen ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt brachte und angab, sie sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, dass das Kind an Trisomie leiden könnte.

Siehe auch: http://www.kath.net/detail.php?id=19217