Sterbehilfe-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichts rechtskräftig - Deutsche Regelungen zur Sterbehilfe können bestehen bleiben
Die deutschen Regelungen zur Sterbehilfe verstoßen nicht gegen europäisches Recht, so ein endgültiges Urteil des Europäischen Menschengerichtshofes in Straßburg. Das teilte das Gericht am 19. Dezember 2012 in Straßburg mit.
Dadurch ist ein vor sechs Monaten ergangenem Sterbehilfe-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) jetzt rechtskräftig.
Das Urteil ist im Hinblick auf die geplante Liberalisierung der Sterbehilfe in Deutschland bedeutsam. Ein Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht vor, nicht-kommerzielle Sterbehilfe zuzulassen. Kirchen, Ärzte und Lebensrechtler haben das Vorhaben scharf kritisiert.
Durch das Urteil aus Straßburg entfällt jede äußere Druck, liberale Sterbehilfe-Regelungen in Deutschland einzuführen.