Sterbehilfe: Kirchen nicht zur Expertenanhörung des Bundestages zur Reform des § 217 StGB eingeladen
(Kultur und Medien Online) Laut Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 7. Dezember 2012 wurden die Kirchen nicht zur Expertenanhörung des Bundestages zum Gesetz über ein Verbot der Sterbehilfe eingeladen.
Der Leiter des Kommissariats der (katholischen) deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten, hat diese Ausgrenzung kritisiert.
Die katholische und die evangelische Kirche haben heftig gegen den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums protestiert. Der Entwurf von Bundesministerien Leutheusser Schnarrenberger will lediglich die kommerzielle Sterbehilfe verbieten. Nicht-Gewerbliche bliebe straffrei. Angehörige und „nahestehende Personen“ dürften dann Sterbehilfe praktizieren. Diese Regelung ladet zum Missbrauch geradezu ein.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist im Grunde genommen eine Liberalisierung der Sterbehilfe, der später höchstwahrscheinlich weitere folgen werden, bis in Deutschland niederländische Verhältnisse herrschen.
Auch die Ärzteschaft ist gegen den im Bundestag vorliegenden Entwurf.
Diverse Lebensrechtsgruppen, darunter SOS LEBEN das Christopheruswerk in Münster und die Initiative „Nie Wieder!“, die CDL, der BVL, und andere haben scharf gegen die geplante Reform des § 217 StGB protestiert.