Sterbehilfe-Debatte: Bistum Regensburg plädiert für Sensburg-Entwurf
(Christliches Forum) Die offizielle Internetpräsenz des Bistums Regensburg stellt sich klar hinter den Gesetzesentwurf der CDU-Parlamentarier Sensburg/Dörflinger, der alle Formen der Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen will, also auch eine “private” Mithilfe. borMedia1840101
Bischof Dr. Rudolf Voderholzer erklärt zur aktuellen Debatte folgendes: „Wir müssen allen den Rücken stärken, die sich gegen jegliche Form von aktiver Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung, ob gewerblich oder privat, organisiert oder frei, aussprechen.“
Sodann heißt es auf der amtlichen Bistumsseite weiter:
“Am 2. Juli 2015 fand im Bundestag die erste Lesung von vier Gesetzentwürfen statt, die sich mit der Frage der rechtlichen Regelung der aktiven Sterbehilfe befassen. Die katholische Kirche hat in dieser Frage eine klare Position:
Sie „spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus. Hilfe beim Sterben durch die sogenannte passive Sterbehilfe (einschließlich der Therapiezieländerung) hingegen sieht sie als ethisch vertretbar an“ (Flyer Sterben in Würde – Worum geht es eigentlich?, Bonn DBK 2014, 2f.).
In der derzeitigen Bundestagsdebatte ist unter den vier Gesetzentwürfen nur einer („Sensburg-Dörflinger-Entwurf“) dabei, der sich in dieser Hinsicht eindeutig für das Leben ausspricht.”
Bischof Dr. Rudolf Voderholzer erklärt zur aktuellen Debatte folgendes: „Wir müssen allen den Rücken stärken, die sich gegen jegliche Form von aktiver Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung, ob gewerblich oder privat, organisiert oder frei, aussprechen.“
Sodann heißt es auf der amtlichen Bistumsseite weiter:
“Am 2. Juli 2015 fand im Bundestag die erste Lesung von vier Gesetzentwürfen statt, die sich mit der Frage der rechtlichen Regelung der aktiven Sterbehilfe befassen. Die katholische Kirche hat in dieser Frage eine klare Position:
Sie „spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus. Hilfe beim Sterben durch die sogenannte passive Sterbehilfe (einschließlich der Therapiezieländerung) hingegen sieht sie als ethisch vertretbar an“ (Flyer Sterben in Würde – Worum geht es eigentlich?, Bonn DBK 2014, 2f.).
In der derzeitigen Bundestagsdebatte ist unter den vier Gesetzentwürfen nur einer („Sensburg-Dörflinger-Entwurf“) dabei, der sich in dieser Hinsicht eindeutig für das Leben ausspricht.”