Stellungname zur Hessen-Volksabstimmung über „Kinderrechte in die Verfassung“

Mathias von Gersdorff Am 28. Oktober 2018 findet nicht nur die Wahl des neuen Hessischen Landtages statt.

Ebenfalls stehen 15 Änderungsvorschläge für die Hessische Verfassung zur Entscheidung.

Man kann im Block für oder gegen alle 15 Änderungsvorschläge abstimmen.
Man kann aber auch einzeln abstimmen.

Bezüglich des zweiten Änderungsvorschlages (Änderungsvorschlag für Artikel 4), "Kinderrechte in die Verfassung", ist unsere Meinung eindeutig negativ. Wir empfehlen deshalb mit NEIN abzustimmen.

Denn Kinderrechte in der Verfassung sind in Wahrheit mehr Rechte für den Staat und weniger Rechte für Eltern und Familien.

Unsere Position begründen wir in zwei Artikeln, die auf unserer Internetseite veröffentlicht wurden:

Kinderrechte in der Verfassung sind in Wahrheit Rechte für den Staat

Link: https://www.aktion-kig.eu/2018/10/kinderrechte-in-der-verfassung-sind-in-wahrheit-rechte-fuer-den-staat/ In diesem Artikel wird gezeigt, dass es wiedersinnig ist, zu erwarten, dass durch diese Änderung die Elternrechte nicht (noch weiter) beschnitten werden.

Sowie:
Trojanisches Pferd "Kinderrechte" soll Staatsmacht stärken und Familien schwächen
Link: https://www.aktion-kig.eu/2018/10/trojanisches-pferd-kinderrechte-soll-staatsmacht-staerken-und-familien-schwaechen/ Im zweiten Artikel wird begründet, dass ein effektiveres Vorgehen gegen Misshandlungen und Verwahrlosung von Kindern keine Verfassungsänderung benötigt.

Informationen des Hessischen Landtages zu der Volksabstimmung über Kinderrechte finden sie HIER
https://www.verfassung-hessen.de/kinderrechte
"Kinderrechte in die Verfassung" ist ein altes Thema der SPD. CDU/CSU waren stets dagegen, weil sie darin einen Eingriff in die Rechte der Eltern sehen.
Allerdings hat die Union ihren Widerstand auf Grund von Koalitionsüberlegungen gelockert. Auf diese Weise ist das Thema wieder auf die Tagesordnung in Bund und Ländern gekommen. Foto: Freepiks