Staatsrechtler verteidigt Ministerpräsidentin und kritisiert Meinungsdruck in Medien
Felizitas Küble
Die Saarbrücker Zeitung veröffentlichte am 6. Juni 2015 online ein Interview von SZ-Mitarbeiter Daniel Kirch mit Professor Christoph Gröpl, einem Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht an der saarländischen Universität.
Der Staatsrechtler betont die Bedeutung des Grundgesetz-Artikels 6 (Abs. 1), in dem es heißt: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“
Auf die Einwand, das GG behaupte aber nicht, die Ehe sei unbedingt eine Gemeinschaft von Mann und Frau, antwortet Prof. Gröpl:
“Das nicht, aber das ergibt sich eindeutig aus den Materialen zur Entstehung des Grundgesetzes. Parteiübergreifend gingen damals alle davon aus, dass die Ehe eine Gemeinschaft von Mann und Frau ist. Eine Selbstverständlichkeit muss man nicht in die Verfassung schreiben.”
Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer warnte kürzlich vor einer Gleichstellung der Homo-Ehe mit der klassischen Ehe, was zu scharfen Attacken gegen sie führte.
Wie Dr. Gröpl schreibt, war er ebenfalls empört, aber nicht über die CDU-Politikerin, sondern darüber, “wie stark da die öffentliche Meinungsbildung durch z. T. persönliche Angriffe auf Amtsträger beeinträchtigt wird.”
Daher würden sich immer weniger Menschen, die in bestimmten Streitfrauen nicht zeitgeistgemäß denken, überhaupt noch trauen, ihre Ansichten zu äußern, erläuterte der Staatsrechtler. Er fügte hinzu: “Wenn eine Anwältin aus Berlin die Ministerpräsidentin wegen Beleidigung und Volksverhetzung anzeigt, sind wir auf dem besten Weg in totalitäres Denken.”
Auf die Anregung des SZ-Redakteurs, man könnte doch ins GG schreiben, die Ehe sei eine “Verantwortungsgemeinschaft zweier erwachsener Menschen”, antwortete Dr. Gröpl:
“Aber warum dürfen dann nicht Bruder und Schwester oder Enkel und Oma miteinander leben – das hat nichts mit Sexualität zu tun. Es gibt viele Möglichkeiten, in einer freien Gesellschaft zu zweit zusammenzuleben, Verantwortung füreinander zu tragen und dann zu beanspruchen, dass der Staat das besonders fördert.”
Die Saarbrücker Zeitung veröffentlichte am 6. Juni 2015 online ein Interview von SZ-Mitarbeiter Daniel Kirch mit Professor Christoph Gröpl, einem Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht an der saarländischen Universität.
Der Staatsrechtler betont die Bedeutung des Grundgesetz-Artikels 6 (Abs. 1), in dem es heißt: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“
Auf die Einwand, das GG behaupte aber nicht, die Ehe sei unbedingt eine Gemeinschaft von Mann und Frau, antwortet Prof. Gröpl:
“Das nicht, aber das ergibt sich eindeutig aus den Materialen zur Entstehung des Grundgesetzes. Parteiübergreifend gingen damals alle davon aus, dass die Ehe eine Gemeinschaft von Mann und Frau ist. Eine Selbstverständlichkeit muss man nicht in die Verfassung schreiben.”
Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer warnte kürzlich vor einer Gleichstellung der Homo-Ehe mit der klassischen Ehe, was zu scharfen Attacken gegen sie führte.
Wie Dr. Gröpl schreibt, war er ebenfalls empört, aber nicht über die CDU-Politikerin, sondern darüber, “wie stark da die öffentliche Meinungsbildung durch z. T. persönliche Angriffe auf Amtsträger beeinträchtigt wird.”
Daher würden sich immer weniger Menschen, die in bestimmten Streitfrauen nicht zeitgeistgemäß denken, überhaupt noch trauen, ihre Ansichten zu äußern, erläuterte der Staatsrechtler. Er fügte hinzu: “Wenn eine Anwältin aus Berlin die Ministerpräsidentin wegen Beleidigung und Volksverhetzung anzeigt, sind wir auf dem besten Weg in totalitäres Denken.”
Auf die Anregung des SZ-Redakteurs, man könnte doch ins GG schreiben, die Ehe sei eine “Verantwortungsgemeinschaft zweier erwachsener Menschen”, antwortete Dr. Gröpl:
“Aber warum dürfen dann nicht Bruder und Schwester oder Enkel und Oma miteinander leben – das hat nichts mit Sexualität zu tun. Es gibt viele Möglichkeiten, in einer freien Gesellschaft zu zweit zusammenzuleben, Verantwortung füreinander zu tragen und dann zu beanspruchen, dass der Staat das besonders fördert.”