SPD will rezeptfreie „Pille danach”
Die „Pille danach” sollte nach Ansicht der SPD-Fraktion künftig ohne Verschreibung zugänglich sein. In einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Antrag fordert die SPD die Bundesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die rezeptfreie Abgabe eines Medikaments mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) zu schaffen.
In dem Antrag heißt es „mit der 'Pille danach' auf LNG-Basis kann eine ungewollte Schwangerschaft nach einem Anwendungsfehler einer Verhütungsmethode oder nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit großer Sicherheit vermieden werden”. Das Medikament wirke nicht, wenn sich die befruchtete Eizelle bereits eingenistet habe und führe demnach nicht zu einem Schwangerschaftsabbruch. Es sei somit ein wichtiges Mittel zur Prävention ungewollter Schwangerschaften und von Schwangerschaftsabbrüchen.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vorzunehmen.
Bei der „Pille danach“ handelt es sich um ein hoch dosiertes Hormonpräparat, das die Nidation verhindert, also die Einnistung des bereits befruchteten Eies in die Gebärmutter - somit handelt es sich um die Vernichtung eines Embryos, der kleinsten Erscheinungsform des Menschen. Die "Pille danach" wirkt folglich im Falle einer Empfängnis als Frühabtreibungsmittel.
Über die tatsächliche Wirkungsweise der „Pille danach“ herrscht Aufklärungsbedarf. Die Darstellung des Präparats als reines Verhütungsmittel ist grundlegend falsch. Als Gestagenpräparat verhindere sie entweder – je nach Zyklustag – einen Eisprung (= verhütende Wirkung) oder aber eine Einnistung des bereits empfangenen Kindes (= frühabtreibende Wirkung). Mit der Einnahme der „Pille danach“ werde also unweigerlich die Tötung eines ungeborenen Menschen in Kauf genommen.
Kurz: Die Rezeptfreiheit würde die Abtreibung des Ungeborenen erleichtern, sein Lebensrecht wäre in Deutschland noch gefährdeter, als es ohnehin schon ist.
In dem Antrag heißt es „mit der 'Pille danach' auf LNG-Basis kann eine ungewollte Schwangerschaft nach einem Anwendungsfehler einer Verhütungsmethode oder nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit großer Sicherheit vermieden werden”. Das Medikament wirke nicht, wenn sich die befruchtete Eizelle bereits eingenistet habe und führe demnach nicht zu einem Schwangerschaftsabbruch. Es sei somit ein wichtiges Mittel zur Prävention ungewollter Schwangerschaften und von Schwangerschaftsabbrüchen.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vorzunehmen.
Bei der „Pille danach“ handelt es sich um ein hoch dosiertes Hormonpräparat, das die Nidation verhindert, also die Einnistung des bereits befruchteten Eies in die Gebärmutter - somit handelt es sich um die Vernichtung eines Embryos, der kleinsten Erscheinungsform des Menschen. Die "Pille danach" wirkt folglich im Falle einer Empfängnis als Frühabtreibungsmittel.
Über die tatsächliche Wirkungsweise der „Pille danach“ herrscht Aufklärungsbedarf. Die Darstellung des Präparats als reines Verhütungsmittel ist grundlegend falsch. Als Gestagenpräparat verhindere sie entweder – je nach Zyklustag – einen Eisprung (= verhütende Wirkung) oder aber eine Einnistung des bereits empfangenen Kindes (= frühabtreibende Wirkung). Mit der Einnahme der „Pille danach“ werde also unweigerlich die Tötung eines ungeborenen Menschen in Kauf genommen.
Kurz: Die Rezeptfreiheit würde die Abtreibung des Ungeborenen erleichtern, sein Lebensrecht wäre in Deutschland noch gefährdeter, als es ohnehin schon ist.