SPD will nun auch Regelungen bei den Spätabtreibungen
Nachdem die Union unter der Federführung des Münchener Abgeordneten Johannes Singhammen ein Gesetzesprojekt, das für die Spätabtreibungen mehr Beratung vorsieht, präsentiert hat, hat nun die SPD ihren eigenen Gruppenantrag vorgestellt. Damit wird der Bundestag über vier Anträge debattieren.Der SPD-Antrag sieht eine bessere psychosoziale Beratung für Frauen in schwierigen Konfliktsituationen. Bei einer medizinischen Indikation sollten die Ärzte gesetzlich verpflichtet werden, auf den Anspruch einer psychosozialen Beratung durch qualifizierte Stellen hinzuweisen. Zudem müssten sie betroffenen Eltern eine mindestens dreitägige Bedenkzeit zwischen Beratung und Abbruch einräumen.
Die Gruppe um die Familienpolitikerin Kerstin Griese will den Antrag voraussichtlich in der kommenden Woche ins Parlament einbringen.
Dieser Vorstoß ist ein Entgegenkommen für die SPD-Abgeordneten, die bei den Spätabtreibungen Handlungsbedarf sehen und bereit waren, die Union zu unterstützen. Dazu gehört die ehemalige Familienministerin Renate Schmidt.
Im Gegensatz zum Unions-Entwurf soll nach dem Willen der SPD stärker festgeschrieben werden, daß eine Beratung ergebnisoffen sein soll. Auch soll es keine umfassendere statistische Erfassung von Spätabtreibungen geben. Die Union wollte anhand einer Dokumentationspflicht mehr Klarheit über Zahl, Motive und Umstände bei den Spätabtreibungen erreichen.
Auch die Grünen prüfen einen eigenen Antrag. "Der Arzt sollte verpflichtet werden, einen Termin bei einer Beratungsstelle zu vermitteln", sagte der Grünen- Abgeordnete Thilo Hoppe dem Tagesspiegel. Ein von der Unionsfraktion Anfang der Woche eingebrachter Antrag enthalte "viel Lebensschutz-Rhetorik“, gehe aber "im konkreten Fall nicht weit genug", sagte Hoppe und verwies auf Fälle, in denen Ärzte aus Angst vor Regressansprüchen die Abtreibung empfehlen. "Im Zweifel geben viele lieber die Diagnose aus, das Kind ist behindert".
Die FDP-Familienpolitikerin Ina Lenke hat ebenso einen Gruppenantrag angekündigt.
Der Bundestag wird voraussichtlich in der zweiten Dezemberhälfte über die geplante Neuregelung beraten.