Sonntagsruhe: Berliner Regelung verfassungswidrig


Benjamin Greschner

Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz von Sonn- und Feiertagen in Deutschland deutlich gestärkt. Besonders die aktuelle Regelung im Land Berlin, wonach die Geschäfte an jedem der vier Adventssonntage geöffnet haben, stieß bei den Verfassungsrichtern auf scharfe Kritik. Diese warnten in ihrer Urteilsbegründung vor „bloßen wirtschaftlichen Interessen“. Erfreut über das Urteil zeigten sich der Berliner Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky, und der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Markus Dröge. Beide waren zur Urteilsverkündung in Karlsruhe anwesend.

Kardinal Sterzinsky gegenüber der Presse: „Es hätte eigentlich nicht besser kommen können“. Weiter sagte er, dass er angesichts des Urteils überrascht und voller Freude sei. Landesbischof Markus Dröge betonte eine Stärkung der deutschen Feiertagskultur durch die Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichts. Enttäuscht zeigte sich die Berliner Senatorin Katrin Lompscher, als Vertreterin des Landes Berlin, das der katholischen und evangelischen Kirche vor dem Bundesverfassungsgericht unterlag. Lompscher gehört der Partei „Die Linke“ an. In Berlin wird es somit ab dem kommenden Jahr keinen komplett verkaufsoffenen Advent mehr geben.

Die Sonntagsruhe kam 2006 in die Mühlen der Föderalismusreform. Sie überließ diese Materie den Ländern, die von nun an selber über den Ladenschluss entscheiden durften, und verabschiedete sich vom bundeseinheitlichen Ladenschlussgesetz aus dem Jahr 1958. Im Bundesvergleich galt in Berlin bislang die liberalste Regelung im Umgang mit dem Sonntagsschutz. Weiter südlich, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, sind ohnehin keine verkaufsoffenen Sonntage im Advent vorgesehen, da diese nach den geltenden Landesgesetzen nicht genehmigungsfähig wären.

Das deutsche Ladenschlussgesetz gilt im europäischen Vergleich als eines der strengsten Europas. In Russland und Finnland gelten keinerlei Einschränkungen bei den Ladenöffnungszeiten.

Quelle: Kathnews