Sieg der Meinungsfreiheit: Man darf sagen: Homosexualität ist eine heilbare Krankheit
In einem Rechtsstreit zwischen homosexuellen Aktivisten und
der Klein-Partei “Christliche Mitte” (CM) setzte sich das Recht auf
Meinungsfreiheit durch: Die Staatsanwaltschaft Münster hat ein
Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingestellt.
Eine Internetseite für Homosexuelle hatte Strafanzeige gegen die CM gestellt. Anlass war ein von der Parteivorsitzenden Adelgunde Mertensacker herausgebrachtes Flugblatt, in dem es unter anderem heißt: „Homos haben mehr als sechs Millionen Aids-Tote zu verantworten, die sie ihrer widernatürlichen Lustbefriedigung geopfert haben.“ - Bei der sog. homosexuellen Liebe handle es sich um einen „egozentrischen Missbrauch des Partners“. Therapeutische Erfolge von Psychologen und Seelsorgern sowie Publikationen der „Ex-Gay-Bewegung“ seien ein Beleg dafür, daß Homosexualität “heilbar” sei.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, diese Äußerungen seien wegen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung „gerechtfertigt“. Mit ihren Thesen gegen Homosexualität greife Mertensacker auch nicht die Würde des Einzelnen an, sondern ziele „in teils aggressiver, teils polemischer Form auf diese von ihrer Partei negativ beurteilte sexuelle Orientierung“.
Der Staatsanwaltschaft Münster zufolge handelt es sich bei den Äußerungen nicht um Volksverhetzung, „weil die Angehörigen des homosexuellen Bevölkerungsteils in Deutschland nicht im unverzichtbaren Kernbereich ihrer Persönlichkeit getroffen werden“.
Mit Material von kath.net und Christliches Forum
Eine Internetseite für Homosexuelle hatte Strafanzeige gegen die CM gestellt. Anlass war ein von der Parteivorsitzenden Adelgunde Mertensacker herausgebrachtes Flugblatt, in dem es unter anderem heißt: „Homos haben mehr als sechs Millionen Aids-Tote zu verantworten, die sie ihrer widernatürlichen Lustbefriedigung geopfert haben.“ - Bei der sog. homosexuellen Liebe handle es sich um einen „egozentrischen Missbrauch des Partners“. Therapeutische Erfolge von Psychologen und Seelsorgern sowie Publikationen der „Ex-Gay-Bewegung“ seien ein Beleg dafür, daß Homosexualität “heilbar” sei.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, diese Äußerungen seien wegen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung „gerechtfertigt“. Mit ihren Thesen gegen Homosexualität greife Mertensacker auch nicht die Würde des Einzelnen an, sondern ziele „in teils aggressiver, teils polemischer Form auf diese von ihrer Partei negativ beurteilte sexuelle Orientierung“.
Der Staatsanwaltschaft Münster zufolge handelt es sich bei den Äußerungen nicht um Volksverhetzung, „weil die Angehörigen des homosexuellen Bevölkerungsteils in Deutschland nicht im unverzichtbaren Kernbereich ihrer Persönlichkeit getroffen werden“.
Mit Material von kath.net und Christliches Forum