Seltene Tierarten sind staatlich geschützt – und wo bleibt der rechtliche Schutz für ungeborene Kinder?
Amtsgericht Berlin-Tiergarten: Taubenzüchter wegen Aufrufs zu Fang und Tötung von Greifvögeln verurteilt
Felizitas Küble, Leiterin des KOMM-MIT-Verlags und des Christoferuswerks in Münster
Wie der Verein “Komitee gegen den Vogelmord” (!)
siegesfroh mitteilt, muß ein Berliner Taubenzüchter wegen eines – so
die Meldung - “Aufrufs zum Vogelmord” jetzt 1350 Euro Geldstrafe
bezahlen. Der Aufruf sei auf seiner Homepage “tippler-club-deutschland” unter dem Stichwort “Raubvogelproblem” veröffentlicht worden.
Mit dem Urteil sei ein entsprechender Strafbefehl der Staatsanwaltschaft bestätigt worden.
Das Verfahren sei - so der Verein – “ins Rollen
gekommen nach einem Hinweis des Komitees gegen den Vogelmord an das
Nordrhein-Westfälische Umweltministerium, das im April 2011 Anzeige
gegen den Taubenzüchter erstattete.”
Die Verurteilung des habe das Amtsgericht Berlin-Tiergarten
verfügt - jenes Gericht also, das im Februar dieses Jahres zugunsten
des Blogbetreibers Jörg Kantel entschied, der die katholische Kirche als
“Kinderfickersekte” verleumdet und beleidigt hatte, was ein Skandal
sondergleichen darstellt.
Das “Komitee gegen den Vogelmord” schreibt in seiner Pressemeldung abschließend:
“Weil Brieftauben in ihr Beutespektrum fallen, sind
Greifvögel vielen Taubenzüchtern und Geflügelhaltern ein Dorn im Auge.
In Deutschland gehören alle Greifvögel jedoch zu den gemäß
Bundesnaturschutz streng geschützten Arten. Wer ihnen nachstellt, sie
fängt oder tötet kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft
werden.”
Keine Frage: seltene Vögel sollen rechtlich geschützt werden.
Doch wir fragen uns: Wo bleibt in unserem Rechtsstaat der
gesetzliche Schutz ungeborener Kinder, zumal diese Babys angesichts
niedriger Geburtenraten immer “seltener” werden?!
Offenbar erfahren Greifvögel hierzulande weitaus mehr rechtlichen Schutz als wehrlose Kinder im Mutterleib!
Von einer “Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren” ist bei
Abtreibung keine Rede, das Töten der Babys im Mutterleib ist für die
Schwangere - sogar ohne Beratung! - komplett straffrei (allein dem Arzt gilt bei Abtreibung ohne Beratung eine Strafandrohung). – “Vater Staat” verhält sich ganz unväterlich und bezahlt zudem noch die Kosten der Abtreibung.
Als Kardinal Höffner aus Köln die massenhaften Abtreibungen
in den 80er Jahren zutreffend als “Mord in Massen” bezeichnete, ging ein
Sturm der Entrüstung durch die öffentlich-rechtlichen bzw.
linkslastigen Medien.
So sieht also der Lebensschutz in Deutschland aus: Das Fangen
und Töten von Raubvögeln wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis
bestraft, das Ermorden ungeborener Kinder hingegen ist nicht “nur”
straffrei, sondern wird auch noch staatlich finanziert.
Sieht so etwa ein Rechtsstaat aus?