Selektion durch Bluttest auf Down Syndrom: Der Dammbruch war die Abtreibung
Mathias von Gersdorff
Der vorgeburtliche Test zur Diagnose des
Down-Syndroms, der seit dem 20. August 2012 in Deutschland, Österreich, der
Schweiz und in Liechtenstein in Kliniken und Arztpraxen verfügbar ist, bewegt
die Gemüter.
In ihrer Ausgabe vom 21. August 2012 berichtet die
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“, der baden-württembergische Ministerpräsident,
Winfried Kretschmann (Grüne) halte den Test für „bedenklich“. Die Landessozialministerin
von baden Württemberg, Karin Altpeter (SPD), fordert eine „breite
gesellschaftliche Debatte“. Diese beiden Politiker waren besonders gefragt,
denn Freiburg i. Br. war das zuständige Regierungspräsidium für die Zulassung.
Aus der CDU gab es viele Politiker, die das
Verfahren kritisiert haben. Insbesondere hat sich gegen die Einführung der
Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), eingesetzt.
Der Test der Firma LifeCodexx dient ausschließlich
der Feststellung, ob ein ungeborenes Kind Down-Syndrom hat oder nicht. Über 90
% der Kinder, bei denen diese Behinderung diagnostiziert wird, werden anschließend
abgetrieben. Das Verfahren von LifeCodexx hat also keine weitere praktische
Anwendung, als die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom. Das Verfahren wird
ausschließlich mit der Absicht angewendet, eine unheilbare Krankheit
festzustellen um eventuell eine Abtreibung vorzunehmen.
Diese Tatsache erschrickt viele. Man fragt sich: Wird
es bei diesem Verfahren bleiben? Werden nicht weitere Folgen, so dass Menschen
mit Behinderungen systematisch „selektiert“ werden können? Ist der deutsche
Staat noch in der Lage, das uneingeschränkte Recht auf Leben aller Menschen zu
schützen? Will unser Staat das überhaupt?
Es gibt keinen vernünftigen Grund, wieso nicht
weitere Selektionsmethoden eingeführt werden sollen.
Die Einführung dieses Verfahrens ist nichts anderes
als die logische Konsequenz der Legalisierung der Abtreibung Mitte der 1970er
Jahre. Seitdem wurden die Möglichkeiten, straffreie Abtreibungen durchzuführen,
immer mehr ausgeweitet. Zudem wurden immer perfektere Diagnoseverfahren
entwickelt, um die Gesundheit der ungeborenen Kinder festzustellen. Noch
letztes Jahr wurde in Deutschland die „Präimplantationsdiagnostik“ zugelassen.
Seit langem gibt es die sog. Fruchtwasseruntersuchung. Diese wurde oft
angewandt wohlwissend, dass etwa 0,5 bis 1 % der untersuchten Embryos dadurch
getötet werden! Ebenso dient die Pränatal Diagnostik zur Erkennung von
Krankheiten und Behinderungen bei ungeborenen Kindern in den letzten Monaten
vor der Geburt. Diese Diagnostik ist Ursache für die sog. Spätabtreibungen.
Der Sinn für das menschliche Leben geht immer mehr
verloren, der Mensch wird zunehmend zum Objekt. Die Entfaltung der „Kultur des
Todes“ schreitet grausam voran und kann nur aufgehalten werden, wenn die
Menschen erkennen, dass der Dammbruch die Legalisierung der Abtreibung war.
Seitdem wird das Leben des Menschen immer mehr bedroht, inzwischen auch am Ende
und sogar zwischen Geburt und natürlicher Tod: Um Organtransplantationen zu
erleichtern, wird zunehmend versucht, eine laxe Definition des Todes
einzuführen.
Erneut bleibt es den Lebensrechtlern überlassen, sich
für das Recht auf Leben einzusetzen, die Stimme der Ungeborenen und das
Gewissen der Nation zu sein. Nur aus der christlichen Basis der Gesellschaft
sind die Impulse zu erwarten, die zu einer entscheidenden Verbesserung der
Achtung des Lebensrechts der Ungeborenen führen könnten. Das Thema Abtreibung
ist seit der Neufassung des § 218 immer wieder in der Öffentlichkeit und
manchmal auch im Bundestag (z.B. Spätabtreibungen) debattiert worden und
erfreulicherweise haben etliche Abgeordnete und sonstige Politiker die richtige
Position vertreten und sich für das Leben und gegen den Tod eingesetzt. Doch
dass es zu diesen Debatten kam, war nur möglich, weil sich Menschen im
vorpolitischen Raum, in den Vereinen, in den öffentlichen Demonstrationen, an
den Unterschriftensammlungen beteiligt oder weil sie an die Politiker
Postkarten und Briefe verschickt haben.