Selbstbestimmungesetz: Das totale Gender-Gesetz liegt nun als Entwurf vor
Mathias von Gersdorff
Das lang erwartete „Selbstbestimmungsgesetz“ liegt nun als Entwurf vor. Die Bundesminister Marco Buschmann (Justiz, FDP), und Lisa Paus (Familie, Grüne) stellten den Entwurf am 9. Mai 2023 der Öffentlichkeit vor.
Das Gesetz verabschiedet sich definitiv von der Tatsache, die Natur bzw. die Biologie, hätte etwas mit dem Geschlecht zu tun. Nun genügt die bloße verbale Aussage über das eigene Geschlecht, um einmal im Jahr das Geschlecht im Personenstandsregister zu ändern.
Die Gender-Ideologie wird hiermit in ihrer radikalen Fassung in Gesetz verankert, Deutschland geht einen weiten Schritt hin zum Gender-Staat.
Aufgrund der bekannten Tatsache, dass die Zahl von Minderjährigen, die mit dem Gedanken spielen, eine sog. „Transition“ vorzunehmen (wie man heutzutage eine Änderung des Geschlechts bezeichnet), ist das neue Gesetz ein gefährliches und fatales Zeichen an Kinder und Jugendliche: Das eigene Geschlecht wird zu einem reinen Akt des Willens und der Laune, ohne Berücksichtigung des eigenen Körpers.
Seit Bekanntgabe des Vorhabens der Ampel-Koalition gab es sehr viele Proteste, auch seitens unserer Aktion „Kinder in Gefahr“. Wirkungslos blieben diese Proteste nicht, denn Kinder bis 14 brauchen zwingend die Zustimmung der Eltern. Minderjährige ab 14 brauchen auch die Zustimmung, können sich aber an ein Familiengericht wenden, sollten sie weiterhin auf die Änderung des Geschlechts pochen.
Medizinische Maßnahmen werden in diesem Gesetz nicht geregelt. Wahrscheinlich ist dies eine Reaktion auf die viele Proteste gegen die Anwendung von Pubertätsblockern und auf chirurgische Eingriffe, also auf Maßnahmen, die gefährlich und auch nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Auch innerhalb der Ampel-Parteien gab es erhebliche Einwände gegen das geplante Gesetz. Wie stark diese Widerstände noch sein werden, muss abgewartet werden.
In Fachkreisen bleibt aber auch der vorliegende Entwurf äußerst umstritten, denn er bietet keinerlei Schutz der Kinder vor negativer Beeinflussung.