Schweizer Bischöfe: Keine staatliche Legitimation für Suizid-Organisationen


Presseerklärung der Schweizer Bischofskonferenz

Die katholische Kirche in der Schweiz ist besorgt über die Akzeptanz, die Suizid-Organisationen in breiten Kreisen gewinnen möchten. Wer das Leben und die Menschenwürde achtet, kann die Selbsttötung weder billigen noch fördern. Die Schweizer Bischöfe lehnen jeden Versuch ab, organisierte und gewerbsmässig betriebene Beihilfe zum Selbstmord gesetzlich zu etablieren.

Organisierte Suizidbeihilfe widerspricht nicht nur dem christlichen Menschenbild, sondern auch dem Menschenbild der Bundesverfassung. Der Bundesrat sieht deshalb Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Die in Aussicht gestellte Einführung von „minimalen Sorgfalts- und Beratungspflichten“ für Suizid-Organisationen ist jedoch für die Schweizer Bischöfe untragbar.

Denn mit der Einhaltung und Kontrolle dieser Pflichten würde den Suizid-Organisationen ausser der staatlichen Duldung unweigerlich auch eine staatliche Legitimation zugebilligt. Das ist das Gegenteil von dem, was anzustreben ist. Die Bischöfe erinnern daran, dass nur ein Verbot der organisierten und gewerbsmässigen Beihilfe zum Selbstmord die angemessene Lösung sein kann.

Beihilfe zur Selbsttötung ist in Wahrheit keine Hilfe. Sie widerspricht der grundlegenden Pflicht zum Schutz allen menschlichen Lebens. Es ist ein Fehlurteil zu meinen, man dürfe oder müsse sogar dem ausdrücklichen Selbsttötungs-Wunsch eines Menschen entsprechen. Der Suizidwunsch entspringt selten einem freien Willensentscheid, sondern ist praktisch immer vom Druck der Umstände erzwungen: vom Druck der Schmerzen, vom Gefühl der Sinn- und Aussichtslosigkeit oder von der Rücksicht auf die Belastung der Angehörigen.

Es ist wesentlich, dass das Mitleid mit dem/der Leidenden nicht die Tötung ins Auge fasst, sondern die menschliche Zuwendung. Zu dieser Zuwendung gehört auch die Sterbebegleitung, die auf zahlreiche ehrenamtlich Tätige angewiesen ist. Denn diese kann weder vom medizinischen Personal allein noch von nahestehenden Personen geleistet werden. Die Bischöfe danken allen, die in diesem Bereich tätig sind. Es ist Aufgabe der Kirche selbst, den Leidenden und Sterbenden Kraft des Gebetes und der Sakramente sowie durch die Präsenz von Seelsorgern beizustehen. Vom Staat ist zu fordern, dass er sich deutlich stärker für den Ausbau der Palliativmedizin engagiert.

Freiburg i. Ü., 8. Juli 2008