Schweiz: «Stille Nacht, heilige Nacht» ist den Schulen nicht genehm

(Tagesanzeiger, Schweiz) Das Volksschulamt will keine religiösen Gefühle verletzen. Deshalb wollen Richtlinien nicht, dass muslimische Kinder Weihnachtslieder über Gottes Sohn Jesus singen müssen.

«Stille Nacht, heilige Nacht»: Überall ist das klassische Weihnachtslied zu hören – ausser an den Schulen im Kanton Zürich. Dies will zumindest das Volksschulamt. Es hat Richtlinien erlassen, «um auf die religiösen Gefühle andersgläubiger Kinder gebührend Rücksicht zu nehmen», wie es in den Bestimmungen heisst. Sonderregelungen für andersgläubige Schüler soll es zwar nicht geben, doch damit will der Kanton die religiöse Freiheit respektieren, wie der «Landbote» heute schreibt.

Weiter schreibt das Volksschulamt vor: «Von der aktiven Teilnahme an Handlungen und Liedern mit religiösen Inhalten – zum Beispiel solchen, die Jesus als Gottes Sohn bezeichnen - soll abgesehen werden.» Im Islam gilt Jesus als Prophet, aber nicht als Sohn Gottes.

Kein Zusammenhang mit Minarettverbot

Für Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) bedeutet das nicht, dass die Schulen Weihnachten ohne Jesus feiern sollen. «Es ist ein Hinweis, dass die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit respektiert wird.»

Die Richtlinien sind bereits vor Jahren erlassen worden und stehen in keinem Zusammenhang mit der Minarettabstimmung. Laut Aeppli erwarten die Schulen Bestimmungen, an denen sie sich orientieren können. «Wir hatten jedoch im Zusammenhang mit Schülern noch nie ein Problem», sagt Aeppli gegenüber Tagesanzeiger.ch.

Beispiele für Lieder, welche von Jesus handeln und deshalb die religiöse Freiheit nicht-christlicher Kinder tangieren können:
  • Alle Jahre wieder
  • Der Heiland ist geboren
  • Es ist ein Ros entsprungen
  • Ihr Kinderlein kommet
  • O du selige Nacht
  • Stille Nacht, heilige Nacht
Weniger unumstritten sind Lieder ohne Jesus, beispielsweise «O Tannenbaum» oder Kinderlieder wie «Zimetschtern hani gern» von Andrew Bond.