Schweiz: «Stille Nacht, heilige Nacht» ist den Schulen nicht genehm
(Tagesanzeiger, Schweiz) Das Volksschulamt will keine religiösen Gefühle verletzen. Deshalb
wollen Richtlinien nicht, dass muslimische Kinder Weihnachtslieder über
Gottes Sohn Jesus singen müssen.
«Stille Nacht, heilige Nacht»: Überall ist das klassische
Weihnachtslied zu hören – ausser an den Schulen im Kanton Zürich. Dies
will zumindest das Volksschulamt. Es hat Richtlinien erlassen, «um auf
die religiösen Gefühle andersgläubiger Kinder gebührend Rücksicht zu
nehmen», wie es in den Bestimmungen heisst. Sonderregelungen für
andersgläubige Schüler soll es zwar nicht geben, doch damit will der
Kanton die religiöse Freiheit respektieren, wie der «Landbote» heute
schreibt.
Weiter schreibt das Volksschulamt vor: «Von der aktiven
Teilnahme an Handlungen und Liedern mit religiösen Inhalten – zum
Beispiel solchen, die Jesus als Gottes Sohn bezeichnen - soll abgesehen
werden.» Im Islam gilt Jesus als Prophet, aber nicht als Sohn Gottes.
Kein Zusammenhang mit Minarettverbot
Für
Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) bedeutet das nicht, dass die
Schulen Weihnachten ohne Jesus feiern sollen. «Es ist ein Hinweis, dass
die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit respektiert wird.»
Die
Richtlinien sind bereits vor Jahren erlassen worden und stehen in
keinem Zusammenhang mit der Minarettabstimmung. Laut Aeppli erwarten die
Schulen Bestimmungen, an denen sie sich orientieren können. «Wir hatten
jedoch im Zusammenhang mit Schülern noch nie ein Problem», sagt Aeppli
gegenüber Tagesanzeiger.ch.
Beispiele für Lieder, welche von Jesus handeln und deshalb die religiöse Freiheit nicht-christlicher Kinder tangieren können:
- Alle Jahre wieder
- Der Heiland ist geboren
- Es ist ein Ros entsprungen
- Ihr Kinderlein kommet
- O du selige Nacht
- Stille Nacht, heilige Nacht
Weniger unumstritten sind Lieder ohne Jesus,
beispielsweise «O Tannenbaum» oder Kinderlieder wie «Zimetschtern hani
gern» von Andrew Bond.