Schulunterricht zu Hause e.V. zu den letzten Verhaftungen von Eltern, die ihre Kinder nicht am Sexualkundeunterricht haben teilnehmen lassen

Hier geschieht Unrecht - wer kann dazu schweigen?!

(PM von SchuzH) Wenn Eltern in Erzwingungshaft genommen werden, weil sie ihre Kinder nicht an einem Sexual-kundeunterricht haben teilnehmen lassen, der weder den Zulassungsvoraussetzungen für diesen Unterricht entspricht, noch der christlichen Sexualauffassung der Eltern und auch nicht der ihrer Kinder, so ist das Unrecht – Unrecht gegenüber den Kindern, die in diesen Unterricht hineinge-zwungen werden, und Unrecht gegenüber den Eltern, die tatenlos der Menschenrechtsverletzung ihrer Kinder zusehen sollen.

Die Eltern haben sich schützend vor ihre Kinder gestellt, um sie den Eingriffen in ihre Intimsphäre durch die staatliche Sexualerziehung zu entziehen.

Sowohl die Schule und die Schulbehörden als auch die Gerichte haben das gesetzesgemäße Vorge-hen der Eltern missachtet. Es ist das Recht und die Pflicht der Eltern (Art. 6 I Satz1 GG und §1666 I BGB), ihre Kinder vor staatlichen Eingriffen zu schützen, die die Kinder in ihrem Kindeswohl und damit in ihrem Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) verletzen. Zu diesem gehört auch und ganz besonders die Sexualität. Jeder Mensch hat das Recht, Eingriffe in seine Sexualsphäre, die ihm zuwider sind, abzuwehren. Das gilt insbesondere auch für Schüler gegenüber der staatlichen Sexual¬erziehung. Die Kinder der betroffenen Eltern Eduard und Rita Wiens weigerten sich, am Sexual¬kundeunterricht weiter teilzunehmen, nachdem dieser sie in ihrer Intimsphäre grob verletzt hatte.

Wer zu diesem Unrecht nicht schweigen kann, wende sich an die in der Anlage beigefügten Mitver-antwortlichen für dieses Geschehen und bitte um Beachtung des geltenden Rechts.

Wie bekannt, gehen Staat und Justiz seit Jahren in dieser Art gegen Eltern und Schüler in solchen Fällen vor. Das ständige Unrecht darf uns nicht stumpf machen, denn es hat weitreichende Folgen: es untergräbt unseren Rechtsstaat. Ein Staat ist kein Rechtsstaat mehr, wenn er sich nicht mehr an seine eigenen Gesetze und sein Recht hält und die Gerichte nicht mehr nach Gesetz und Recht urteilen, sondern nach dem, was politisch gewollt ist. Staatliche Willkür tritt anstelle des Rechts-staates. Was Willkür ist, lehrt die Geschichte in erschreckender und abschreckender Weise. Kein Mensch ist mehr sicher, dieser Willkür nicht anheimzufallen.

Unrecht schafft kein Recht, wie das Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVerfGE 23,98):

Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechtsstaates verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewandt und befolgt wird.


Schulunterricht zu Hause e.V.
Eckermann