(Rezeptfreie) Fakten und Risiken zur “Pille danach“
Die Europäische Zulassungsbehörde EMA hatte sich für eine rezeptfreie Abgabe der Ulipristal-haltigen Notfallverhütung „ellaOne“, die zentral über die EU zugelassen wurde, in Apotheken ausgesprochen. Falls die EU-Kommission die Rezeptpflicht EU-weit aufheben sollte, würde dies auch in Deutschland gelten.
Aus ärztlicher Sicht ist dieser Vorstoß höchst alarmierend. Die Österreichische Ärztekammer fordert zu Recht, dass das Medikament rezeptpflichtig bleiben soll. Die Erfahrungen aus anderen Ländern bestätigen alle Vorbehalte. Mediziner warnen davor, dass die „Morning-After-Pille“ ohne Verschreibung und damit ohne umfassende Aufklärung über Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und Nebenwirkungen über den Ladentisch gehen soll. Auch der Deutsche Berufsverband der Frauenärzte läuft derzeit Sturm gegen eine rezeptfreie Abgabe der Hormonbombe.
In der Propaganda wird damit geworben, dass dieses Präparat keine abtreibende Wirkung hat und weitgehend unbedenklich eingenommen werden kann. Dies ist eine verantwortungslose Verharmlosung eines hochwirksamen Hormonpräparates (Levonorgestrol), die so nicht hingenommen werden kann.
Zunächst ist festzustellen, dass die Wirkzusammenhänge dieses Präparats relativ komplex und im Einzelnen noch nicht vollständig erforscht sind. Aufgrund der neuesten Literatur kann davon ausgegangen werden, dass die Wirkung dieser Substanz zumindest auf drei unterschiedlichen Mechanismen beruht, die, je nachdem, ob das Präparat vor oder knapp um den Eisprung eingenommen wurde, im besten Fall verhütend, in vielen Fällen jedoch sehr wohl abtreibend wirkt.
Rezeptfrei bedeutet Verharmlosung der Risiken
Was die Terminologie betrifft, so sollte man die abortive Wirkung der „Pille danach“ nicht dadurch verschleiern, dass unter den Gynäkologen der Begriff der Abtreibung umdefiniert und auf den Schwangerschaftsabbruch bei einem bereits implantierten Embryo eingeengt wird. Diese Definition ist nicht ideologiefrei, denn damit wird der Anschein erweckt, als ob zwischen Befruchtung und Implantation jedes gynäkologische Hantieren am Embryo, inklusive seine Tötung, ethisch unbedenklich sei. Die Schwangerschaft beginnt laut Pschyrembel, dem klinischen Standardnachschlagewerk, bereits bei der Befruchtung der Eizelle im Körper der Frau. Die befruchtete Eizelle ist also ein menschlicher Embryo im Frühstadium, auch wenn er sich noch nicht in die Gebärmutterschleimhaut eingenistet hat. Wenn ihm nun der Lebensraum genommen und die Einnistung verhindert wird, handelt es sich aus ethischer Perspektive klar um einen Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung). Viele Frauen lehnen einen Schwangerschaftsabbruch durch Nidationshemmung ab. Auch diese haben das Recht, fachgerecht informiert zu werden.
Wenn nun ein solches Präparat rezeptfrei nach Belieben abgegeben werden sollte, stellt diese Freigabe nicht nur eine Verharmlosung einer für den Embryo in Wirklichkeit potentiell tödlichen Substanz dar, sondern suggeriert darüber hinaus den Kundinnen einen leichtfertigen Umgang mit dieser Substanz. Es handelt sich jedoch wie gesagt bei der „Pille danach“ um ein hochdosiertes Hormonpräparat, das keinesfalls unkontrolliert an Frauen abgegeben werden kann, ohne sie dadurch zu gefährden.
Eine einzige Dosis von 1.500 Mikrogramm Levonorgestrel entspricht – je nach Vergleichspräparat – der 12- bis 15-fachen Dosisbelastung eines konventionellen Kontrazeptivums, bei mehrmaliger Einnahme dem Vielfachen.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die „Pille davor“ rezeptpflichtig ist, die „Pille danach“ mit hoher hormoneller Belastung für die Frau jedoch zum freien Verkauf – wie ein Hustenbonbon – in den Apotheken abgegeben werden soll. Es ist doch eine medizinische Binsenweisheit, dass eine hohe Dosis, auf einmal verabreicht, gefährlicher ist, als wenn sie auf einen ganzen Monat verteilt wird. Wenn nun aber von den Befürwortern der Rezeptfreigabe behauptet wird, dass die Einnahme von 1.500 Mikrogramm Levonorgestrol mit einem “sehr geringem Risiko bzw. Nebenwirkungspotential“ behaftet ist, dann werden hier die Fakten bedenklich verharmlost. Eine solche Verharmlosung von Risiken und Nebenwirkungen kann junge Menschen geradezu dazu verleiten, das Präparat mehrmals innerhalb eines Zyklus einzunehmen, und das wäre fatal. Die erheblichen Risiken und Nebenwirkungen der „Pille danach“, insbesondere wenn sie wiederholt eingenommen wird, können in jedem Pharmakologiebuch nachgelesen werden.
Wie soll hier ein Missbrauch zum Schaden der Kundinnen verhindert werden, wenn die Schutzbarriere durch ärztliche Überprüfung wegfällt? Jedes andere Medikament, das nur annähernd ein derartiges Schadenspotential in sich birgt, unterliegt mit Selbstverständlichkeit der Rezeptpflicht, wie zum Beispiel Cortisonpräparate oder auch Antibiotika, obwohl auch für diese Substanzen die Dringlichkeit in Notfällen durchaus gegeben sein kann. Es gibt eine ganze Reihe von rezeptpflichtigen Medikamenten, die nicht annähernd an die Gefährlichkeit einer hochdosierten Hormontherapie herankommen, wie zum Beispiel Hustentropfen oder Blutdruckmittel, und dennoch verlangt niemand die Aufhebung ihrer Rezeptpflicht.
Die Bemühungen um eine möglichst unkontrollierte Freigabe der sog. „Notfallpille“ wirft ein bezeichnendes Licht auf den niveaulosen Umgang unserer Wohlstandsgesellschaft mit dem Thema Sexualität. Es ist erschreckend und unverständlich, wie gewissen Politikern und Behörden aus offensichtlich ideologischen Gründen jedwedes Verantwortungsgefühl gerade für junge Menschen abhanden gekommen ist, ja wie sie unsere Jugend geradezu zur sexuellen Promiskuität anstiften. Es sollen möglichst alle technischen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit in falsch verstandener Freiheit möglichst ungebremst alle sexuellen Wünsche und Bedürfnisse nach Belieben ausgelebt werden können. Stattdessen wäre es dringend an der Zeit, für unsere Jugend ein sauberes Umfeld zu schaffen, in dem unsere Kinder wieder die Schönheit der ehelichen Liebe zwischen Mann und Frau in einer ausschließlich füreinander bestimmten Beziehung und das Glück eines harmonischen Familienlebens erleben können.
Mit Material aus der Frankfurter Allgemeine und Prof. Dr. Johannes Bonelli, IMABE
Aus ärztlicher Sicht ist dieser Vorstoß höchst alarmierend. Die Österreichische Ärztekammer fordert zu Recht, dass das Medikament rezeptpflichtig bleiben soll. Die Erfahrungen aus anderen Ländern bestätigen alle Vorbehalte. Mediziner warnen davor, dass die „Morning-After-Pille“ ohne Verschreibung und damit ohne umfassende Aufklärung über Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und Nebenwirkungen über den Ladentisch gehen soll. Auch der Deutsche Berufsverband der Frauenärzte läuft derzeit Sturm gegen eine rezeptfreie Abgabe der Hormonbombe.
In der Propaganda wird damit geworben, dass dieses Präparat keine abtreibende Wirkung hat und weitgehend unbedenklich eingenommen werden kann. Dies ist eine verantwortungslose Verharmlosung eines hochwirksamen Hormonpräparates (Levonorgestrol), die so nicht hingenommen werden kann.
Zunächst ist festzustellen, dass die Wirkzusammenhänge dieses Präparats relativ komplex und im Einzelnen noch nicht vollständig erforscht sind. Aufgrund der neuesten Literatur kann davon ausgegangen werden, dass die Wirkung dieser Substanz zumindest auf drei unterschiedlichen Mechanismen beruht, die, je nachdem, ob das Präparat vor oder knapp um den Eisprung eingenommen wurde, im besten Fall verhütend, in vielen Fällen jedoch sehr wohl abtreibend wirkt.
Rezeptfrei bedeutet Verharmlosung der Risiken
Was die Terminologie betrifft, so sollte man die abortive Wirkung der „Pille danach“ nicht dadurch verschleiern, dass unter den Gynäkologen der Begriff der Abtreibung umdefiniert und auf den Schwangerschaftsabbruch bei einem bereits implantierten Embryo eingeengt wird. Diese Definition ist nicht ideologiefrei, denn damit wird der Anschein erweckt, als ob zwischen Befruchtung und Implantation jedes gynäkologische Hantieren am Embryo, inklusive seine Tötung, ethisch unbedenklich sei. Die Schwangerschaft beginnt laut Pschyrembel, dem klinischen Standardnachschlagewerk, bereits bei der Befruchtung der Eizelle im Körper der Frau. Die befruchtete Eizelle ist also ein menschlicher Embryo im Frühstadium, auch wenn er sich noch nicht in die Gebärmutterschleimhaut eingenistet hat. Wenn ihm nun der Lebensraum genommen und die Einnistung verhindert wird, handelt es sich aus ethischer Perspektive klar um einen Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung). Viele Frauen lehnen einen Schwangerschaftsabbruch durch Nidationshemmung ab. Auch diese haben das Recht, fachgerecht informiert zu werden.
Wenn nun ein solches Präparat rezeptfrei nach Belieben abgegeben werden sollte, stellt diese Freigabe nicht nur eine Verharmlosung einer für den Embryo in Wirklichkeit potentiell tödlichen Substanz dar, sondern suggeriert darüber hinaus den Kundinnen einen leichtfertigen Umgang mit dieser Substanz. Es handelt sich jedoch wie gesagt bei der „Pille danach“ um ein hochdosiertes Hormonpräparat, das keinesfalls unkontrolliert an Frauen abgegeben werden kann, ohne sie dadurch zu gefährden.
Eine einzige Dosis von 1.500 Mikrogramm Levonorgestrel entspricht – je nach Vergleichspräparat – der 12- bis 15-fachen Dosisbelastung eines konventionellen Kontrazeptivums, bei mehrmaliger Einnahme dem Vielfachen.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die „Pille davor“ rezeptpflichtig ist, die „Pille danach“ mit hoher hormoneller Belastung für die Frau jedoch zum freien Verkauf – wie ein Hustenbonbon – in den Apotheken abgegeben werden soll. Es ist doch eine medizinische Binsenweisheit, dass eine hohe Dosis, auf einmal verabreicht, gefährlicher ist, als wenn sie auf einen ganzen Monat verteilt wird. Wenn nun aber von den Befürwortern der Rezeptfreigabe behauptet wird, dass die Einnahme von 1.500 Mikrogramm Levonorgestrol mit einem “sehr geringem Risiko bzw. Nebenwirkungspotential“ behaftet ist, dann werden hier die Fakten bedenklich verharmlost. Eine solche Verharmlosung von Risiken und Nebenwirkungen kann junge Menschen geradezu dazu verleiten, das Präparat mehrmals innerhalb eines Zyklus einzunehmen, und das wäre fatal. Die erheblichen Risiken und Nebenwirkungen der „Pille danach“, insbesondere wenn sie wiederholt eingenommen wird, können in jedem Pharmakologiebuch nachgelesen werden.
Wie soll hier ein Missbrauch zum Schaden der Kundinnen verhindert werden, wenn die Schutzbarriere durch ärztliche Überprüfung wegfällt? Jedes andere Medikament, das nur annähernd ein derartiges Schadenspotential in sich birgt, unterliegt mit Selbstverständlichkeit der Rezeptpflicht, wie zum Beispiel Cortisonpräparate oder auch Antibiotika, obwohl auch für diese Substanzen die Dringlichkeit in Notfällen durchaus gegeben sein kann. Es gibt eine ganze Reihe von rezeptpflichtigen Medikamenten, die nicht annähernd an die Gefährlichkeit einer hochdosierten Hormontherapie herankommen, wie zum Beispiel Hustentropfen oder Blutdruckmittel, und dennoch verlangt niemand die Aufhebung ihrer Rezeptpflicht.
Die Bemühungen um eine möglichst unkontrollierte Freigabe der sog. „Notfallpille“ wirft ein bezeichnendes Licht auf den niveaulosen Umgang unserer Wohlstandsgesellschaft mit dem Thema Sexualität. Es ist erschreckend und unverständlich, wie gewissen Politikern und Behörden aus offensichtlich ideologischen Gründen jedwedes Verantwortungsgefühl gerade für junge Menschen abhanden gekommen ist, ja wie sie unsere Jugend geradezu zur sexuellen Promiskuität anstiften. Es sollen möglichst alle technischen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit in falsch verstandener Freiheit möglichst ungebremst alle sexuellen Wünsche und Bedürfnisse nach Belieben ausgelebt werden können. Stattdessen wäre es dringend an der Zeit, für unsere Jugend ein sauberes Umfeld zu schaffen, in dem unsere Kinder wieder die Schönheit der ehelichen Liebe zwischen Mann und Frau in einer ausschließlich füreinander bestimmten Beziehung und das Glück eines harmonischen Familienlebens erleben können.
Mit Material aus der Frankfurter Allgemeine und Prof. Dr. Johannes Bonelli, IMABE