Rechtsgutachten: Unterricht zu »Akzeptanz sexueller Vielfalt« ist verfassungswidrig
(Demo für Alle) Kinder in der Schule zu »Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen«, ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Hamburger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff in seinem am Montag vorgestellten Rechtsgutachten. Im Falle eines solchen »verfassungsrechtlich unzulässigen Sexualerziehungskonzepts« können Eltern ihre Kinder vom Schulunterricht befreien, so der Rechtsexperte.
Das 100seitige »Rechtsgutachten zur Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit der Erziehung von Schulkindern an staatlichen Schulen in Schleswig-Holstein zur Akzeptanz sexueller Vielfalt«, das vom Verein »echte Toleranz e.V.« in Auftrag gegeben worden ist, hat eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, Gutachten und Grundsatzentscheidungen zur Sexualerziehung der letzten Jahre analysiert und kommt zu dem Schluß: »Es ist mit der dem Staat obliegenden Neutralitäts- und Zurückhaltungspflicht unvereinbar und verstößt gegen das Indoktrinationsverbot, wenn Schulkindern die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt und insbesondere Heterosexualität und andere sexuelle Orientierungen als gleichwertige Erscheinungsformen menschlicher Sexualität dargestellt werden.«
Zudem sei es verfassungswidrig, wenn LSBTTIQ-Lobbygruppen wie z.B. vom Netzwerk SCHLAU in den Schulen Projekte und Unterrichtseinheiten unter Ausschluß der Lehrer gestalten und im Zuge dessen »für Akzeptanz ihrer sexuellen Orientierung werben« würden. Dies gelte insbesondere dann, wenn nicht gleichzeitig »ein Vertreter einer gegenteiligen Sexualmoral anwesend ist, der sein Menschen- und Familienbild ebenso vermittelt (z.B. ein katholischer Priester)«.
Anlaß für das Rechtsgutachten war der Streit um neues Unterrichtsmaterial, das die schleswig-holsteinische Sozialministerin Kristin Alheit im April 2014 beim Lesben- und Schwulenverband in Auftrag gegeben hatte. Die Materialien, die aufgrund berechtigter Kritik bereits einmal überarbeitet worden sind, hält der Verfassungsrechtler ebenfalls für verfassungswidrig. »Das Unterrichtsmaterial verstößt gegen das Indoktrinationsverbot, weil es den Schülern die Wertvorstellung vermittelt, dass homosexuelle und heterosexuelle Verhaltensweisen gleichwertige Ausprägungen menschlicher Sexualität seien«.
Das 100seitige »Rechtsgutachten zur Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit der Erziehung von Schulkindern an staatlichen Schulen in Schleswig-Holstein zur Akzeptanz sexueller Vielfalt«, das vom Verein »echte Toleranz e.V.« in Auftrag gegeben worden ist, hat eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, Gutachten und Grundsatzentscheidungen zur Sexualerziehung der letzten Jahre analysiert und kommt zu dem Schluß: »Es ist mit der dem Staat obliegenden Neutralitäts- und Zurückhaltungspflicht unvereinbar und verstößt gegen das Indoktrinationsverbot, wenn Schulkindern die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt und insbesondere Heterosexualität und andere sexuelle Orientierungen als gleichwertige Erscheinungsformen menschlicher Sexualität dargestellt werden.«
Zudem sei es verfassungswidrig, wenn LSBTTIQ-Lobbygruppen wie z.B. vom Netzwerk SCHLAU in den Schulen Projekte und Unterrichtseinheiten unter Ausschluß der Lehrer gestalten und im Zuge dessen »für Akzeptanz ihrer sexuellen Orientierung werben« würden. Dies gelte insbesondere dann, wenn nicht gleichzeitig »ein Vertreter einer gegenteiligen Sexualmoral anwesend ist, der sein Menschen- und Familienbild ebenso vermittelt (z.B. ein katholischer Priester)«.
Anlaß für das Rechtsgutachten war der Streit um neues Unterrichtsmaterial, das die schleswig-holsteinische Sozialministerin Kristin Alheit im April 2014 beim Lesben- und Schwulenverband in Auftrag gegeben hatte. Die Materialien, die aufgrund berechtigter Kritik bereits einmal überarbeitet worden sind, hält der Verfassungsrechtler ebenfalls für verfassungswidrig. »Das Unterrichtsmaterial verstößt gegen das Indoktrinationsverbot, weil es den Schülern die Wertvorstellung vermittelt, dass homosexuelle und heterosexuelle Verhaltensweisen gleichwertige Ausprägungen menschlicher Sexualität seien«.