Radikale Gender-Handreichung für NRW-Schulen

Radikale Gender-Handreichung für NRW-Schulen

Eine kürzlich veröffentlichte Broschüre des Landes NRW, die an dessen Schulen verteilt wird, gibt die Gender-Ideologie als Maßstab für den Umgang mit seinen Schülern vor. Dabei werden radikale Positionen verteidigt, die sich nicht nur gegen die Wahrheit richten, sondern auch gegen die Unschuld der Kinder.

Bei dem Dokument handelt es sich um eine Handreichung zum Umgang mit der sogenannten „Diskriminierung von LSBTI-Kindern“. Was darin aber gelehrt wird, geht weit darüber hinaus und verteidigt eindeutig die Gender-Lehre.

Das Dokument beginnt damit, die Wahrheit zu leugnen: Ein Schema, bei dem die unterschiedlichen „Dimensionen von Geschlecht“ dargestellt werden, bildet die Grundlage ihrer Definition. Dabei stellen sie auf biologischer Ebene ein Spektrum mit endlosen Möglichkeiten zwischen „männlich“ und „weiblich“ dar, sogenannter Intergeschlechtlichkeit. Dazu kommen noch Identität und Ausdruck des Geschlechtes, die angeblich vollkommen vom biologischen Geschlecht abweichen können. Man stellt also das Geschlecht als eine Art „Baukastenmodell“ dar, bei dem je nach Laune eine bestimmte Kombination gewählt werden kann. Das ist aber laut Schulministerium (CDU) auch nur eine Vereinfachung, weil sich auch außerhalb dieser Pole Identitäten finden lassen würden.

Danach folgt eine Auflistung zahlreicher mit diesem Thema verbundener Begriffe - Darunter auch „Queerfeindlichkeit“. Diese wird folgendermaßen definiert:

„Queerfeindlichkeit meint in der Regel alle negativen Einstellungen und Handlungen gegenüber queeren Menschen. […] Genauso wie (sic!) zum Beispiel Rassismus, Antisemitismus, Sexismus oder Behindertenfeindlichkeit handelt es sich um Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.“

Man muss laut dieser Definition nicht einmal aktiv gegen diese Menschen handeln, es reicht, „negative[] Einstellungen“ zu haben. Das hieße im Umkehrschluss, dass die Wahrheit diskriminierend sei.

Die katholische Lehre, die eindeutig lehrt, dass es nur zwei, von Gott dem Menschen gegebene und nicht änderbare Geschlechter gibt, sei also „queerfeindlich“ – und auf dieser Grundlage soll in den Schulen gelehrt werden. Der ideologische Teil des Dokuments ist dabei also ein klares Bekenntnis des Ministeriums zur Gender-Ideologie und eine eindeutige Verletzung der Neutralitätspflicht des Staates. Zudem haben die Schulen natürlich die Aufgabe, die Wahrheit zu lehren; das ist aber vollkommen unmöglich, wenn eine solche falsche und gefährliche Lehre als Ausgangspunkt gesetzt wird.

Doch dem nicht genug, geht das Dokument dann dazu über, praktische Situationen darzustellen und darüber zu „informieren“, wie Lehrer handeln sollten. Zuerst wird die Ansprache im Schulalltag thematisiert. Dort wird festgestellt, als wäre das ein zu akzeptierendes Faktum, dass einige Kinder gerne andere Namen hätten, als im Personenstandsregister verzeichnet. Dies soll dann von den Lehrern auch so umgesetzt werden, je nach Wunsch des Kindes. Das Erschreckende daran ist, dass davon gesprochen wird, dies den Eltern vorzuenthalten. Der dort geschilderte Vorgang lässt sich so zusammenfassen:

Das Kind sucht eine „schulische Vertrauensperson“ auf und hat ein Beratungsgespräch, wenn gewünscht, auch ganz ohne die Eltern zu informieren. Dann kann dies, sofern das nicht dem Kindeswohl im Wege steht, den Eltern mitgeteilt werden. Eltern, die ihrer erzieherischen Pflicht nachkommen und ihr Kind nicht in seiner gestörten Selbstwahrnehmung bestärken wollen und sich deshalb gegen die Namensänderung in der Schule wehren, sollen ganz einfach übergangen werden:
„Sollten einvernehmliche Lösungen trotz intensiver Bemühungen nicht gefunden werden können, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über die Ansprache des Kindes im Schulalltag.“
Diese Regelung nimmt den Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder zu erziehen, was ihr gutes Recht ist! Damit ist dieser Umgang nicht nur unmoralisch, sondern auch verfassungswidrig.

Ein weiteres angesprochenes Thema ist die Schultoilette: 

Dabei sei das binäre Modell von Toiletten für Kinder höchst problematisch. Es wird hier sogar angedeutet, dass diese Trennung der Geschlechter zu krankhaften Essgewohnheiten führen würde, weil die Kinder, die sich nicht in die natürliche Ordnung einfinden, aufhören würden zu essen und zu trinken, um den Toilettengang zu vermeiden.

Aber der problematischste Teil ist der Umgang mit den Umkleidekabinen und Duschen für den Sportunterricht:

Hier soll auch die Geschlechtertrennung aufgehoben werden und die Möglichkeit bestehen, in die Duschkabinen des jeweils anderen Geschlechtes zu gehen. Allerdings gibt das Dokument den Hinweis: „…dass Umkleideräume und Waschräume bzw. Duschen besonders sensible Räume darstellen, da bei diesen Räumen im Gegensatz zu Toilettenkabinen in der Regel kein Sichtschutz besteht.“ Ein Bedenken, das an dieser Stelle fast absurd klingt. Denn weder bei den Schultoiletten noch bei der Unterbringung bei Schulfahrten sehen die Verfasser ein Problem darin, die natürliche Geschlechtertrennung aufzuheben. Und auch beim Thema der Duschen folgert man nicht, dass eine Änderung und Vermischung der Geschlechter einen schrecklichen Verstoß gegen die Unschuld der Kinder darstellt. Denn auch hier sollen die Lehrer die Möglichkeit haben, die Kinder in der Dusche des anderen Geschlechtes duschen zu lassen.

Das Dokument spricht von sogenannten „SafeSpaces“. Das ist eine schreckliche Ironie, denn „Schutzraum“ ist gerade die Trennung der Geschlechter, die die Kinder vor Übergriffen schützt. Es zeigt sich aber, dass die Strategie des Landes NRW wohl ist, alle diese natürlichen Trennungen aufzuheben und so die Kinder mehr und mehr für Pervertierung und Sexualisierung verwundbar zu machen. Das wird erreicht durch eine vollkommene Akzeptanz der Gender-Verwirrung. Kinder, die in ihrer Selbstwahrnehmung gestört sind und eigentlich Hilfe bräuchten, werden stattdessen in ihrer Störung bestärkt. Eigentlich sollte man ihnen auf den Weg zurückhelfen, auf dem sie mit Gottes Gesetz in Einklang sind.

Diese verachtenswerte Übergriffigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen wir nicht 

hinnehmen. Wir müssen uns dagegen wehren und besonders auch diejenigen informieren, deren Kinder betroffen sind. Denn wie das Dokument selbst zugibt, erreichen viele jener Vorgänge die Eltern nicht und sie werden im Dunkeln gelassen über die wahre Situation ihres Kindes. Das können wir nicht dulden und deshalb fordern wir in unserer Petition:

Kein Gender an deutschen Schulen – Kein Gender als Staatsdoktrin!