Psycho-aktive Substanzen werden im Internet gezielt an Minderjährige angeboten
(PM des rheinlandpfälzischen Jugendministeriums und der Kommission für Jugendmedienschutz KJM) „Beach Party“, „Crazy Monkey“ oder „Unicorn Magic Dust“ – mit coolen Namen und jugendaffiner Aufmachung werden psycho-aktive Substanzen im Internet verherrlicht. Getarnt als Kräutermischungen oder Badesalze sind die gefährlichen Stoffe auch für Minderjährige frei erhältlich. Das rheinland-pfälzische Jugendministerium und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) weisen anlässlich der Vorstellung des aktuellen Berichts von jugendschutz.net auf die Gefährlichkeit der sogenannten Legal Highs und deren große Relevanz für den Jugendschutz hin.
Legal Highs werden im Internet als Alternativen zu verbotenen Substanzen wie Ecstasy verkauft. Die Online-Shops sind über Suchmaschinen leicht zu finden. Sie bewerben ihre Produkte oft über soziale Netzwerke oder bieten dort kostenlose Proben an. „Der Konsum der Stoffe birgt hohe Gesundheitsrisiken und kann sogar zum Tod führen“, erklärt die rheinland-pfälzische Jugendstaatssekretärin
Dr. Christiane Rohleder. „Es ist unverantwortlich, wenn Jugendliche gezielt mit gefährlichen Substanzen geködert werden. Hier leistet jugendschutz.net wichtige Arbeit, indem es darauf hinwirkt, dass solche Angebote aus dem Netz genommen werden. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Bund mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe ebenfalls aktiv gegen Legal Highs und ähnliche Rauschmittel vorgeht.“
Andreas Fischer, Vorsitzender der KJM, kritisiert die Verherrlichung von Legal Highs in Online-Shops und im Social Web. „Häufig sind diese Online-Shops sehr jugendaffin gestaltet und erwecken den Eindruck, dass das Leben durch Rauschmittel bereichert wird. Wenn Jugendliche im Internet zum Drogenkonsum animiert und die negativen Folgen verharmlost oder verschwiegen werden, kann die Entwicklung dieser Jugendlichen schwer gefährdet werden.“ Die KJM habe bereits auf Basis der Recherchen von jugendschutz.net erste Aufsichtsverfahren gegen deutsche Anbieter von Webshops eingeleitet, die Legal Highs zur Alltags- und Stressbewältigung anpreisen. Die KJM begrüße auch das aktuelle Gesetzesvorhaben des Bundes, wodurch der Vertrieb neuer psychoaktiver Stoffe verboten wird.
Legal Highs werden im Internet als Alternativen zu verbotenen Substanzen wie Ecstasy verkauft. Die Online-Shops sind über Suchmaschinen leicht zu finden. Sie bewerben ihre Produkte oft über soziale Netzwerke oder bieten dort kostenlose Proben an. „Der Konsum der Stoffe birgt hohe Gesundheitsrisiken und kann sogar zum Tod führen“, erklärt die rheinland-pfälzische Jugendstaatssekretärin
Dr. Christiane Rohleder. „Es ist unverantwortlich, wenn Jugendliche gezielt mit gefährlichen Substanzen geködert werden. Hier leistet jugendschutz.net wichtige Arbeit, indem es darauf hinwirkt, dass solche Angebote aus dem Netz genommen werden. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Bund mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe ebenfalls aktiv gegen Legal Highs und ähnliche Rauschmittel vorgeht.“
Andreas Fischer, Vorsitzender der KJM, kritisiert die Verherrlichung von Legal Highs in Online-Shops und im Social Web. „Häufig sind diese Online-Shops sehr jugendaffin gestaltet und erwecken den Eindruck, dass das Leben durch Rauschmittel bereichert wird. Wenn Jugendliche im Internet zum Drogenkonsum animiert und die negativen Folgen verharmlost oder verschwiegen werden, kann die Entwicklung dieser Jugendlichen schwer gefährdet werden.“ Die KJM habe bereits auf Basis der Recherchen von jugendschutz.net erste Aufsichtsverfahren gegen deutsche Anbieter von Webshops eingeleitet, die Legal Highs zur Alltags- und Stressbewältigung anpreisen. Die KJM begrüße auch das aktuelle Gesetzesvorhaben des Bundes, wodurch der Vertrieb neuer psychoaktiver Stoffe verboten wird.