
Pornoseiten Pornhub und YouPorn bleiben in Deutschland weiterhin gesperrt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Sperrung der bekannten Erotikseiten Pornhub und YouPorn weiterhin Bestand hat. Die Betreiberfirma Aylo Freesites Ltd., ansässig auf Zypern, war mit Eilanträgen gegen die Sperrverfügungen der Landesmedienanstalten vorgegangen – ohne Erfolg (Az. VG 32 L 25/25 und VG 32 L 26/25).
Die Entscheidung des Gerichts stützt sich maßgeblich auf die anhaltende Weigerung des Unternehmens, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen umzusetzen. Konkret geht es um die fehlende Altersverifikation zur Zugangskontrolle pornografischer Inhalte.
Nach Auffassung des Gerichts liegt „kein schutzwürdiges Interesse“ vor, das eine Außervollzugsetzung der Sperrverfügungen rechtfertigen würde. Vielmehr stelle sich das Verhalten der Betreiber als „verwerflich“ dar, da die Inhalte trotz sofort vollziehbarer Untersagung weiterhin ungehindert zugänglich gemacht würden. Die Richter betonten, dass eine rechtskonforme Verhaltensweise die Sperrmaßnahmen überflüssig gemacht hätte.
Besonders schwer wiegt für das Gericht die Missachtung geltender Jugendschutzvorgaben. Die wiederholte Ablehnung rechtlicher Verpflichtungen durch Aylo Freesites sei „umso verwerflicher, als die betreffenden Maßnahmen dem Kinder- und Jugendschutz dienen“, so das Verwaltungsgericht in seiner Begründung. Ein solches Verhalten verletze grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats.
Die Richter sahen in den Eilanträgen der Betreiberfirma vor allem den Versuch, „rechtswidriges Verhalten ungehindert fortzusetzen“. Der gerichtliche Rechtsschutz könne jedoch nicht in Anspruch genommen werden, um sich bewusst gegen geltende Gesetze und gerichtliche Anordnungen hinwegzusetzen.
Bereits im Jahr 2020 hatte die Landesmedienanstalt NRW das Unternehmen zur Umsetzung eines funktionierenden Altersverifikationssystems aufgefordert. Nachdem weder Zwangsgelder noch sonstige Maßnahmen Wirkung zeigten, wurde schließlich eine länderübergreifende Sperrverfügung beschlossen, die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) umgesetzt wurde.
Die Direktorin der mabb, Eva Flecken, begrüßte die Entscheidung des Gerichts: „Wir freuen uns über die klare Haltung des Gerichts gegenüber dem verantwortungslosen Vorgehen von Aylo Freesites. Es geht hier nicht um ein Verbot von Online-Pornografie an sich, sondern ausschließlich darum, Kinder vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen.“
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Ob die Betreiber diesen Rechtsweg beschreiten, ist derzeit noch offen.