PID: Erste Lesung im Bundestag am 17. März 2011/Ethikrat nimmt Stellung
Der Deutsche Bundestag wird sich in erster Lesung am 17. März mit den drei vorliegenden Gesetzentwürfen zur Präimplantationsdiagnostik befassen.Zu einer Abstimmung wird es aber voraussichtlich erst im Juni oder im Juli 2011 kommen.
Der Deutsche Ethikrat hat sich wie erwartet mit knapper Mehrheit für eine begrenzte Zulassung von PID ausgesprochen. Die Argumentationslinie von Befürwortern und Gegnern hielt sich ziemlich genau an der öffentlichen Diskussion der vergangenen Monate und an den drei Gesetzesprojekten.
Nur die Gruppe der Gegner im Ethikrat argumentierte streng ethisch: PID ist eine Verletzung des Lebensrecht eines Menschen.
Die Befürworter halten statt dessen PID für vertretbar, weil ja auch die Abtreibung zugelassen sei – eine lächerliche Begründung. Abtreibung ist nicht nur ethisch nicht zu verantworten, sondern in Deutschland immer noch illegal, wenn auch straffrei. Wenn die Befürworter schon die Abtreibungspraxis als Ausgangspunkt wählen, sollten sie konsequenterweise für eine Straffreiheit plädieren und nicht für eine Legalisierung.
Die Vorstellung, man könne einen Katalog von Kriterien festlegen, ist völlig realitätsfremd. Wer so argumentiert, möchte sich das Problem vom Hals schaffen. Das sollte aber nicht die Funktion eines „Ethik“rates sein.