Papst Leo XIV. zu Familie, Abtreibung, Leihmutterschaft

Papst Leo XIV. zu Familie, Abtreibung, Leihmutterschaft

Aus der Ansprache von Papst Leo XIV. an das Diplomatischen Korps am 9. Januar 2026

Trotz ihrer zentralen Bedeutung steht die Institution der Familie heute vor zwei entscheidenden Herausforderungen. Einerseits ist im internationalen System eine besorgniserregende Tendenz zu beobachten, ihre grundlegende soziale Rolle zu vernachlässigen und zu unterschätzen, was zu ihrer fortschreitenden institutionellen Marginalisierung führt. Andererseits lässt sich die zunehmende und schmerzhafte Wirklichkeit fragiler, zerrütteter und leidender Familien nicht leugnen, die unter inneren Schwierigkeiten und besorgniserregenden Phänomenen leiden, einschließlich häuslicher Gewalt.

Die Berufung zur Liebe und zum Leben, die sich in herausragender Weise in der ausschließlichen und unauflöslichen Verbindung zwischen Frau und Mann zeigt, erfordert eine grundlegende ethische Verpflichtung: Familien in die Lage zu versetzen, werdendes Leben anzunehmen und sich umfassend um es zu kümmern. Dies ist mehr denn je eine Priorität, insbesondere in jenen Ländern, die einen dramatischen Rückgang der Geburtenrate erleben. Das Leben ist nämlich ein unschätzbares Geschenk, das sich im Rahmen einer verbindlichen Beziehung entwickelt, die auf gegenseitiger Hingabe und Dienst beruht.

In Anbetracht dieser tiefgründigen Anschauung vom Leben als einem Geschenk, das es zu bewahren gilt, und von der Familie als seiner verantwortlichen Hüterin, ergibt sich die kategorische Ablehnung von Praktiken, die den Ursprung des Lebens und seine Entwicklung verhindert oder instrumentalisieren. Dazu gehört die Abtreibung, die ein werdendes Leben beendet und die Annahme des Geschenks des Lebens verweigert. In diesem Sinne äußert der Heilige Stuhl tiefe Besorgnis über Projekte zur Finanzierung der grenzüberschreitenden Mobilität zwecks Zugangs zum sogenannten „Recht auf sichere Abtreibung” und hält es für beklagenswert, dass öffentliche Mittel für die Vernichtung von Leben verwendet werden, statt in die Unterstützung von Müttern und Familien investiert zu werden. Das vorrangige Ziel muss weiterhin der Schutz eines jeden ungeborenen Kindes und die wirksame und konkrete Unterstützung einer jeden Frau sein, damit sie das Leben annehmen kann.

Ebenso gibt es das Phänomen der Leihmutterschaft, die durch die Umwandlung der Schwangerschaft in eine verhandelbare Dienstleistung sowohl die Würde des zu einem „Produkt“ reduzierten Kindes als auch der Mutter verletzt, indem sie deren Leib und den Prozess der Fortpflanzung instrumentalisiert und das ursprüngliche Beziehungsgefüge der Familie entstellt.

Derartige Erwägungen lassen sich auch auf kranke und ältere Menschen sowie auf Alleinstehende übertragen, die manchmal Schwierigkeiten haben, einen Grund zum Weiterleben zu finden. Es ist Aufgabe auch der Zivilgesellschaft und der Staaten, konkret auf Situationen der Gebrechlichkeit zu reagieren, indem sie Lösungen für menschliches Leiden anbieten, wie etwa die Palliativmedizin, und eine Politik der echten Solidarität fördern, statt falsche Formen des Mitgefühls wie die Sterbehilfe zu unterstützen.

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Es darf aber ebenso nicht eine subtile Form der religiösen Diskriminierung gegenüber Christen vergessen werden, die sich auch in Ländern ausbreitet, in denen sie zahlenmäßig in der Mehrheit sind, wie in Europa oder Nord- und Südamerika, wo ihnen manchmal aus politischen oder ideologischen Gründen die Möglichkeit beschnitten wird, die Wahrheit des Evangeliums zu verkünden, insbesondere wenn sie sich für die Würde der Schwächsten, der Ungeborenen oder der Flüchtlinge und Migranten einsetzen oder die Familie fördern.