Palliativmediziner warnen vor Erleichterung der Sterbehilfe
(Ärzte Zeitung) Palliativärzte fordern dringend einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung.
Der Angst vieler älterer Menschen vor einem unwürdigen und leidvollen Sterben in Pflegeheimen, in Krankenhäusern oder auch zu Hause muss dringend mit einem flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung begegnet werden. Das hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in einer aktuellen Stellungnahme gefordert.
Dazu gehöre zwingend ein verantwortlicher Palliativbeauftragter in jedem Krankenhaus und in jeder Pflegeeinrichtung sowie der Zugang zur Palliativversorgung über alle Lebensalter und alle lebensbedrohlichen Erkrankungen einschließlich der Demenz.
Die Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids ist aus Sicht der DGP der falsche Weg. "Derzeit werden die Optionen für die Begleitung am Lebensende nicht ausgereizt. Eine adäquate ambulante und stationäre Palliativversorgung kann den Wunsch nach Beihilfe zum Suizid in den allermeisten Fällen ausräumen", sagt Professor Lukas Radbruch, Präsident der wissenschaftlichen Fachgesellschaft, die annähernd 5000 in der Palliativversorgung tätige Mitglieder hat.
Diese Auffassung vertritt auch der Präsident der Deutschen Palliativstiftung Dr. Thomas Sitte: "Ich weiß, dass der Wunsch nach Sterbehilfe oft aus Verzweiflung und Nicht-Wissen über die palliative Versorgung heraus aufkommt, aber alle belastenden Symptome schwerstkranker Kinder und Erwachsener können gelindert werden", sagt er.
Sterben sei Teil des Lebens. Auch in schwerster Krankheit müsse es Hilfen geben durch ein tragfähiges Netzwerk. Immer noch seien aber die Rahmenbedingungen für eine gute Palliativversorgung unzureichend. "Mit der Diskussion jetzt unter den gegebenen Bedingungen werden Menschen den Tod wünschen und erhalten, denen man durch mehr Anstrengung bei und zu einem Weiterleben verhelfen könnte", warnt Sitte.
Medizinethiker und Juristen, darunter der Palliativmediziner Professor Gian Domenico Borasio (Uni Lausanne, TU München) und der ehemalige Vorsitzende der Ethikkommission der Bundesärztekammer, Professor Urban Wiesing (Uni Tübingen) hatten in der Debatte um eine Neuregelung der Sterbehilfe einen Vorschlag zum assistierten Suizid vorgelegt. Unter sehr engen Voraussetzungen sollen Ärzte danach sterbenskranken Patienten Assistenz beim Suizid leisten dürfen.
Der Angst vieler älterer Menschen vor einem unwürdigen und leidvollen Sterben in Pflegeheimen, in Krankenhäusern oder auch zu Hause muss dringend mit einem flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung begegnet werden. Das hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in einer aktuellen Stellungnahme gefordert.
Dazu gehöre zwingend ein verantwortlicher Palliativbeauftragter in jedem Krankenhaus und in jeder Pflegeeinrichtung sowie der Zugang zur Palliativversorgung über alle Lebensalter und alle lebensbedrohlichen Erkrankungen einschließlich der Demenz.
Die Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids ist aus Sicht der DGP der falsche Weg. "Derzeit werden die Optionen für die Begleitung am Lebensende nicht ausgereizt. Eine adäquate ambulante und stationäre Palliativversorgung kann den Wunsch nach Beihilfe zum Suizid in den allermeisten Fällen ausräumen", sagt Professor Lukas Radbruch, Präsident der wissenschaftlichen Fachgesellschaft, die annähernd 5000 in der Palliativversorgung tätige Mitglieder hat.
Diese Auffassung vertritt auch der Präsident der Deutschen Palliativstiftung Dr. Thomas Sitte: "Ich weiß, dass der Wunsch nach Sterbehilfe oft aus Verzweiflung und Nicht-Wissen über die palliative Versorgung heraus aufkommt, aber alle belastenden Symptome schwerstkranker Kinder und Erwachsener können gelindert werden", sagt er.
Sterben sei Teil des Lebens. Auch in schwerster Krankheit müsse es Hilfen geben durch ein tragfähiges Netzwerk. Immer noch seien aber die Rahmenbedingungen für eine gute Palliativversorgung unzureichend. "Mit der Diskussion jetzt unter den gegebenen Bedingungen werden Menschen den Tod wünschen und erhalten, denen man durch mehr Anstrengung bei und zu einem Weiterleben verhelfen könnte", warnt Sitte.
Medizinethiker und Juristen, darunter der Palliativmediziner Professor Gian Domenico Borasio (Uni Lausanne, TU München) und der ehemalige Vorsitzende der Ethikkommission der Bundesärztekammer, Professor Urban Wiesing (Uni Tübingen) hatten in der Debatte um eine Neuregelung der Sterbehilfe einen Vorschlag zum assistierten Suizid vorgelegt. Unter sehr engen Voraussetzungen sollen Ärzte danach sterbenskranken Patienten Assistenz beim Suizid leisten dürfen.