Opferverband: Keine Verjährungsfristen für Sexualstraftaten an Minderjährigen
(Pressemitteilung der Betroffenen-Initiative NetzwerkB) 86% der Deutschen sind der Meinung, strafrechtliche Verjährungsfristen für Sexualstraftaten an Minderjährigen sollten generell aufgehoben werden. Dies ergab eine Umfrage von infratest dimap im Auftrag von NetzwerkB (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt eV).
Es gibt nur wenige gesellschaftliche Fragestellungen, bei denen die Deutschen derart einhelliger Meinung sind wie bei der Bewertung von Sexualstraftaten: So sagen in der aktuellen Umfrage nahezu neun von zehn (86 Prozent) der befragten Deutschen, strafrechtliche Verjährungsfristen für Sexualstraftaten an Minderjährigen sollten allgemein abgeschafft werden.
Dagegen spricht sich etwa jeder Zehnte (12 Prozent) für eine Beibehaltung der gegenwärtig geltenden Verjährungsfristen aus. Zwei Prozent der Befragten haben auf diese Frage keine Antwort gegeben.
Diese Meinungsstruktur ist unter den Deutschen weit verbreitet. Große Mehrheiten für eine Abschaffung der Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten an Minderjährigen finden sich in allen Alters- und Bildungsgruppen, unter Männern und Frauen und auch quer durch die politischen Lager der betrachteten Anhängerschaften der Parteien CDU/CSU, SPD, Linke und Grüne.
NetzwerkB fordert die Politik auf, den Willen des deutschen Volkes umzusetzen - wir wollen mehr demokratische Mitbestimmung!
Opfer fühlen sich von der Politik verraten
Als SPD-Fraktionschef im saarländischen Landtag hat Heiko Maas gefordert, die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch aufzuheben – als Bundesjustizminister bricht er sein Versprechen. Heiko Maas hat sich im Jahr 2010 mit deutlichen Worten für die Interessen der Opfer von sexualisierter Gewalt eingesetzt.
Heute ist Maas Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz und will davon nichts mehr wissen. Die Opfer fühlen sich von der Politik verraten. Passiert ist bisher wenig. Bislang wurde lediglich das Alter des Opfers, ab dem die Verjährungsfrist einsetzt, von 18 auf 21 Jahre angehoben.
Die Koalition plant nun laut Koalitionsvertrag, dass die strafrechtliche Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zukünftig nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzt. NetzwerkB lehnt diese Kompromisslösung ab
Bundesminister Heiko Maas hat kürzlich NetzwerkB mitteilen lassen, dass die Vorgabe im Koalitionsvertrag vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem weiten Sinne verstanden wird und auch angeblich in einem solchen Sinne umgesetzt werden soll.
Es gibt nur wenige gesellschaftliche Fragestellungen, bei denen die Deutschen derart einhelliger Meinung sind wie bei der Bewertung von Sexualstraftaten: So sagen in der aktuellen Umfrage nahezu neun von zehn (86 Prozent) der befragten Deutschen, strafrechtliche Verjährungsfristen für Sexualstraftaten an Minderjährigen sollten allgemein abgeschafft werden.
Dagegen spricht sich etwa jeder Zehnte (12 Prozent) für eine Beibehaltung der gegenwärtig geltenden Verjährungsfristen aus. Zwei Prozent der Befragten haben auf diese Frage keine Antwort gegeben.
Diese Meinungsstruktur ist unter den Deutschen weit verbreitet. Große Mehrheiten für eine Abschaffung der Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten an Minderjährigen finden sich in allen Alters- und Bildungsgruppen, unter Männern und Frauen und auch quer durch die politischen Lager der betrachteten Anhängerschaften der Parteien CDU/CSU, SPD, Linke und Grüne.
NetzwerkB fordert die Politik auf, den Willen des deutschen Volkes umzusetzen - wir wollen mehr demokratische Mitbestimmung!
Opfer fühlen sich von der Politik verraten
Als SPD-Fraktionschef im saarländischen Landtag hat Heiko Maas gefordert, die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch aufzuheben – als Bundesjustizminister bricht er sein Versprechen. Heiko Maas hat sich im Jahr 2010 mit deutlichen Worten für die Interessen der Opfer von sexualisierter Gewalt eingesetzt.
Heute ist Maas Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz und will davon nichts mehr wissen. Die Opfer fühlen sich von der Politik verraten. Passiert ist bisher wenig. Bislang wurde lediglich das Alter des Opfers, ab dem die Verjährungsfrist einsetzt, von 18 auf 21 Jahre angehoben.
Die Koalition plant nun laut Koalitionsvertrag, dass die strafrechtliche Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zukünftig nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzt. NetzwerkB lehnt diese Kompromisslösung ab
Bundesminister Heiko Maas hat kürzlich NetzwerkB mitteilen lassen, dass die Vorgabe im Koalitionsvertrag vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem weiten Sinne verstanden wird und auch angeblich in einem solchen Sinne umgesetzt werden soll.