Opferschutzverband beklagt: “Pro Familia” bot Pädophilen jahrelang eine Plattform

Heutige Pressemitteilung von “netzwerkB”:

Wir nehmen Bezug auf die bislang drei gemeinsamen Beiträge der Journalistinnen Cordula Eubel und Sarah Kramer in der Zeitung “Tagesspiegel”:


- Debatte um Pädophilie. Die Probleme von Pro Familia mit der Distanz. 9.10.2013 http://www.tagesspiegel.de/politik/debatte-um-paedophilie-die-probleme-von-pro-familia-mit-der-distanz/8900526.html

- Pädophilie-Vorwürfe an Pro Familia. Fragwürdiges Netzwerk. 9.10.2013 http://www.tagesspiegel.de/politik/paedophilie-vorwuerfe-an-pro-familia-fragwuerdiges-netzwerk/8903836.html

Diese Darstellungen zeigen, dass Pädophile mit ihren Positionen über Jahre hinweg bei pro familia eine Plattform fanden.

Zu den Organisationen, die maßgeblich pädophile Positionen unterstützte, zählte die Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität.

In ihr waren auch viele dieser “Experten” wie Rüdiger Lautmann, Helmut Kentler, Wolf Vogel (hier genannt im Zusammenhang mit pro familia), Walter Bärsch (Vorsitzender des Kinderschutzbunds) oder Michael C. Baurmann (wissenschaftlicher Direktor am Bundeskriminalamt) organisiert.

Vor wenigen Wochen erklärte Heinz Hilgers im Zusammenhang mit ähnlichen Vorgängen beim Deutschen Kinderschutzbund, dass Akteure von pro familia auch bei der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität (AHS) “das Sagen” gehabt haben.

“Humanistische Union” und AHS arbeiteten zusammen

Zwischen der Humanistischen Union und der “Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität” gab es eine Zusammenarbeit. Viele dieser genannte Personen sind auch in der Humanistischen Union organisiert.

Renate Künast, Claudia Roth, die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sitzen ebenfalls im Beirat der “Humanistischen Union”. Personen wie Rüdiger Lautmann, Helmut Kentler oder Fritz Sack sind oder waren Mitglieder der “Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität” und befinden sich im Beirat der “Humanistischen Union”.

Auch in diesem Bereich verlangen wir eine Aufklärung über die Vernetzungen.
Wir sehen hier einen Zusammenhang damit, dass die deutsche Gesetzgebung den Betroffenen von interpersoneller Gewalt und insbesondere sexueller Gewalt ihre Rechte verwehrt. So gibt es kaum wirkliche Regreßmöglichkeiten gegen die Täter, das Thema Schadensersatz für erlittene seelische, körperliche und berufliche Schäden bleibt ein weitgehendes Tabu. Die Regressmöglichkeit der Krankenkassen gegen die Täter wurde vor wenigen Wochen faktisch aufgehoben.