Oberverwaltungsgericht Münster: Schüler dürfen aus religiösen Gründen den Besuch eines Spielfilms verweigern
Nach einer Folge von gerichtlichen Misserfolgen, haben die Verteidiger des elterlichen Erziehungsrechts einen Sieg errungen: Das Oberverwaltungsgericht Münster (Westfalen) hat den Eltern eines Gymnasiasten Recht gegeben, die ihren 12-jährigen Sohn vom Besuch des Filmes „Krabat“ befreit sehen wollten. Zuvor hatte die Schulleitung den Besuch der Filmvorführung, die im Rahmen einer Schulveranstaltung stattfand, gefordert. Eine Befreiung dieses Schülers wäre ein Präzedenzfall gewesen, was die Schule auf jeden Fall verhindern wollte.Im Film „Krabat“ geht es um einen Waisenkind, der in die schwarze Magie eingeführt wird. Die religiösen Überzeugungen der Eltern – sie sind Zeugen Jehovas – verbieten ihnen, in Kontakt mit Spiritismus oder Magie zu kommen. Dieses Argument wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster akzeptiert.
Das Urteil stärkt die Elternrechte gegenüber der Schule. In den letzten Jahren gab es mehrmals Streitigkeiten in dieser Hinsicht, bei denen es meistens um Sexualaufklärung (im Falle christlicher Eltern) oder um Sportunterricht, vor allem Schwimmen (im Falle muslimischer Eltern) ging.
Besonders erschütternd war der Fall von Frau Luisa Bühler, Mutter von 14 Kindern aus Salzkotten, die am 18. Juni 2010 eine 15-tägige Haft antreten musste, weil sie aus Gewissensgründen zwei ihrer Kinder nicht hat an Teilen des Sexualkundeunterrichts der Liboriusgrundschule Salzkotten hat teilnehmen lassen.
Aus demselben Grund erhielt Eduard Elscheidt im Jahr 2009 eine Gefängnisstrafe von sechs Tagen.
Eine Beschwerde von fünf Elternpaaren aus Salzkotten beim „Europäischen Gerichtshof für Menschrechte“ wurde im Jahr 2011 zurückgewiesen. Damals ging es vor allem um die Verwendung des Buches „Peter, Ida und Minimum“ in der 4. Jahrgangsstufe.